Droht die Vernichtung tausender Paxlovid-Packungen? |
Anne Orth |
17.08.2022 15:30 Uhr |
280.000 Packungen des Covid-19-Medikaments Paxlovid sind nur noch bis Februar 2023 haltbar. / Foto: Adobe Stock/GOD Bless
Das Covid-19-Medikament Paxlovid® kann helfen, insbesondere bei Risikopatienten schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Ende Februar diesen Jahres 1 Million Therapieeinheiten des antiviralen Arzneimittels mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir und Ritonavir bei der Firma Pfizer zentral beschafft. Davon wurden nach Angaben des BMG etwa 460.000 Therapieeinheiten an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert. Weitere Lieferungen würden über das restliche Jahr verteilt folgen.
Vom pharmazeutischen Großhandel wurden bislang aber lediglich 43.000 Therapieeinheiten des Medikaments an Apotheken ausgeliefert (Stand: 30. Kalenderwoche 2022), teilte das BMG auf Nachfrage der PZ mit. Zu den tatsächlichen Verschreibungen lägen dem BMG keine Informationen vor, hieß es weiter.
Die zögerliche Verordnung von Paxlovid hat Folgen. Eine Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger im BMG hat ergeben, dass 280.000 Packungen des Covid-19-Medikaments Ende Februar 2023 das Verfallsdatum erreichen. »Abgelaufene Arzneimittel müssen vernichtet werden«, hieß es aus dem BMG. Zum Preis pro Packung wollte sich das Ministerium auf Nachfrage der PZ nicht äußern. Pilsinger sprach im Hinblick auf eine mögliche Vernichtung der Arzneimittel-Packungen von purer Geldverschwendung.
Zugleich hieß es, dass das BMG im Fall von Paxlovid eine mögliche Verlängerung der Haltbarkeit prüfe. Einer Fachinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge ist Paxlovid 1 Jahr haltbar. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Covid-19-Medikaments ist, dass Patienten es innerhalb der ersten fünf Tage nach dem Auftreten von Symptomen einnehmen.
Bisher geben die Apotheken Paxlovid an die Patienten ab. Um den Einsatz des Medikaments auszuweiten, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Hausärztinnen und Hausärzten ermöglichen, befristet das Medikament zu bevorraten und direkt an Patienten abzugeben. Das gilt auch für Pflegeheime. Dafür soll die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geändert werden.
Die ABDA fordert, von der geplanten Änderung der Verordnung Abstand zu nehmen. Aus Sicht der Bundesvereinigung ist der derzeit mögliche Vertriebs- und Abgabeweg über die Apotheken ausreichend, um die Patienten im gesamten Bundesgebiet zeitnah mit dem Covid-19-Medikament zu versorgen. Nicht die Verfügbarkeit und Abgabe sei das Problem, sondern die »fehlende Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte (aus welchen Gründen auch immer), diese Arzneimittel zu verschreiben«, heißt es in einer Stellungnahme. Dieses Problem könne auch nicht durch eine direkte Abgabe durch die Ärzte beziehungsweise das Pflegepersonal auf ärztliche Verordnung sachgerecht gelöst werden.
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