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Schweiz
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Drogerieketten sollen OTC versenden dürfen

Der Schweizer Bundesrat will die Regelungen zum Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lockern. Das hat er vergangene Woche beschlossen. Demnach sollen künftig auch Drogerien OTC-Präparate verschicken dürfen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.11.2021  09:00 Uhr

Rezept soll nicht mehr beiliegen müssen

Der Bundesrat will nämlich künftig völlig neue Rahmenbedingungen schaffen, die eine Arzneimitteln-Abgabe gänzlich »unabhängig vom Absatzkanal und von der verwendeten Technologie« ermöglicht. Das bedeutet, dass künftig auch Drogeriemärkte ihre OTC-Produkte versenden dürfen, sofern »die abgabeberechtigten Personen über ausreichende pharmazeutische und technische Kompetenzen« verfügen, wie es in dem Bericht heißt. Auch die Verordnung vom Arzt soll in Zukunft nicht mehr zwingend dem Paket beiliegen müssen. Wörtlich steht dazu in dem Dokument: »Die Pflicht, für jede Bestellung ein Rezept vorzulegen, muss fallen, sofern Maßnahmen eingeführt werden, die den Patientinnen und Patienten eine sichere und gute Fachberatung gewährleisten.« Was die konkreten Pläne für die vorgesehenen Änderungen betrifft, will die Schweiz sich dem Bericht zufolge auch die Vorschriften in den Nachbarländern anschauen.

Allerdings hebt der Bundesrat in seinen Ausführungen zu dem Thema auch hervor, dass es trotz der beabsichtigen erleichterten Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten weiterhin »gesetzliche Grundlagen braucht, welche die Patientensicherheit und die Qualität der Abgabe sicherstellen«. Seines Erachtens können die geltenden Bestimmungen zum Versandhandel in der Schweiz nur dann angepasst werden, wenn innovative Verfahren dieselben Sicherheit gewährleisten.

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