Reform bedeutet Mehrarbeit für Apotheken |
Jennifer Evans |
08.06.2022 15:30 Uhr |
Verlierer der Reform: Seit 2019 müssen Apotheken mehr dokumentieren, wenn sie gängige Erkältungsmittel abgeben wollen, weil einige verschreibungspflichtig geworden sind. / Foto: Imago/Steinach
Im Jahr 2019 ist die Reform des Heilmittelgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem die Abgabe von Arzneimitteln in der Schweiz neu regelt. Seitdem dürfen auch Drogerien viele rezeptfreie Medikamente verkaufen, weil es die sogenannte Abgabekategorie C nicht mehr gibt. In diese fielen verschreibungsfreie Präparate, die ausschließlich in den Apotheken zu haben waren. Für die Patienten bedeutet die Reform zwar weniger Hürden für mehr als 500 Arzneimittel, wie die »Aargauer Zeitung« berichtet. Aber die Streichung der Kategorie C hatte auch Nachteile: Rund 15 Prozent von den bislang frei verkäuflichen Arzneimitteln landeten durch die Umverteilung aus Risikogründen in der höheren Kategorie B und waren somit plötzlich verschreibungspflichtig.
Die Apotheker machten sich daraufhin für eine neue Regel stark, die ihnen die Abgabe vom Medikamenten der Kategorie B weiterhin ohne Rezept erlaubt. Dazu gehören nach Angaben des Schweizer Apothekerbrands Pharmasuisse Hustenmittel mit den Wirkstoffen Codein und Dextromethorphan sowie einige Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen. Der Vorstoß war erfolgreich: Diese können die Offizin als sogenannte »Abgabe ohne Rezept mit Abklärung« verkaufen, sofern sie den Schritt dokumentieren. Die PZ hatte seinerzeit darüber berichtet.
Allerdings hat die aktuell höhere Beratungstaxe und Vertriebsmarge für ein rezeptpflichtiges Medikament den Verkaufspreis enorm in die Höhe getrieben. Das hat sich laut der »Aargauer Zeitung« etwa deutlich am Beispiel des Hustenmittels Resyl Plus gezeigt, das vor der Reform noch 5,65 Franken (5,43 Euro) gekostet hatte und inzwischen etwa drei Mal so teuer ist. In diesem Zusammenhang verweist die Zeitung auf eine Prognose des Branchenverbands VIP, der Vereinigung der Pharmafirmen in der Schweiz. Dieser spricht aufgrund der neuen Abgabekategorien für Arzneimitteln von 100 Millionen Franken (96 Millionen Euro) jährlichen Mehrkosten für das Gesundheitssystem.
Dem Bericht zufolge haben sich außerdem seit Inkrafttreten der Reform deutlich mehr Patienten eigens ein Rezept für das Hustenmittel organisiert, weil auf der Packung nun verschreibungspflichtig steht. Wurde 2019 knapp jeder vierte Hustensirup mit einem Rezept in der Apotheke besorgt, waren es im vergangenen Jahr 48 Prozent mehr. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich demnach beim Schlafmittel Sanalepsi ® beobachten. Auch die Kosten für diese zusätzlichen Arztbesuche kämen zum ohnehin schon dreifach höheren Medikamentenpreis hinzu, heißt es.
Ob sich der Schweizer Bundesrat erneut mit dem Thema – also dem aktuellen Missstand – befassen wird, entscheidet sich nach Angaben der Zeitung schon bald.