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Schweiz
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Drogerieketten sollen OTC versenden dürfen

Der Schweizer Bundesrat will die Regelungen zum Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lockern. Das hat er vergangene Woche beschlossen. Demnach sollen künftig auch Drogerien OTC-Präparate verschicken dürfen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.11.2021  09:00 Uhr

Weil der Online-Handel – insbesondere in der Coronavirus-Pandemie – immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, hält der Bundesrat die aktuellen Regeln zum Arzneimittelversand für nicht mehr zeitgemäß. Das geht aus einem Bericht hervor, den er am vergangenen Donnerstag vorgelegt hatte. Geplant ist, dass bis Anfang 2023 ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Heilmittelgesetztes (HMG) vorliegt, um die Vorschriften für den OTC-Versand zu lockern. Mit dieser Entscheidung erfüllt der Bundesrat ein Postulat aus dem Jahr 2019.

Aktuell ist der Versand von Medikamenten in der Schweiz untersagt, damit zu jedem Zeitpunkt die Patientensicherheit und Qualität der Arzneimittel gewährleistet ist. Nur unter bestimmten Bedingungen können die Kantone Ausnahmen für Apotheken genehmigen, nämlich dann, wenn diese eine gültige kantonale Bewilligung besitzen, eine eingetragene Offizin führen und zusätzlich über ein sogenanntes Qualitätssicherungssystem für die Ausübung dieser Tätigkeit verfügen. In jedem Fall muss dem Versandpaket aber immer die ärztliche Verordnung beiliegen, sonst ist der Versand nicht zugelassen. Das gilt nicht nur für Rx-Medikamente, sondern bislang auch für OTC-Präparate. Versandhändler dürfen also ihre nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel nur dann an den Kunden rausschicken, wenn ihnen dazu das Rezept des Arztes vorliegt. Verordnungen aus der Ferne sind grundsätzlich verboten.

In seinem Bericht erkennt der Bundesrat aber nun an, dass er die geltenden Regeln vor dem Hintergrund der digitalen Entwicklung sowie der – inzwischen deutlich sicherer ablaufenden – Fernbehandlungen anpassen muss. Erste Erleichterungen im HMG hatte es in der Schweiz zwar bereits 2019 gegeben. Seitdem dürfen auch die Drogerien nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteln abgeben. Doch die nun geplanten Neuerungen sind deutlich umfassender.

Rezept soll nicht mehr beiliegen müssen

Der Bundesrat will nämlich künftig völlig neue Rahmenbedingungen schaffen, die eine Arzneimitteln-Abgabe gänzlich »unabhängig vom Absatzkanal und von der verwendeten Technologie« ermöglicht. Das bedeutet, dass künftig auch Drogeriemärkte ihre OTC-Produkte versenden dürfen, sofern »die abgabeberechtigten Personen über ausreichende pharmazeutische und technische Kompetenzen« verfügen, wie es in dem Bericht heißt. Auch die Verordnung vom Arzt soll in Zukunft nicht mehr zwingend dem Paket beiliegen müssen. Wörtlich steht dazu in dem Dokument: »Die Pflicht, für jede Bestellung ein Rezept vorzulegen, muss fallen, sofern Maßnahmen eingeführt werden, die den Patientinnen und Patienten eine sichere und gute Fachberatung gewährleisten.« Was die konkreten Pläne für die vorgesehenen Änderungen betrifft, will die Schweiz sich dem Bericht zufolge auch die Vorschriften in den Nachbarländern anschauen.

Allerdings hebt der Bundesrat in seinen Ausführungen zu dem Thema auch hervor, dass es trotz der beabsichtigen erleichterten Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten weiterhin »gesetzliche Grundlagen braucht, welche die Patientensicherheit und die Qualität der Abgabe sicherstellen«. Seines Erachtens können die geltenden Bestimmungen zum Versandhandel in der Schweiz nur dann angepasst werden, wenn innovative Verfahren dieselben Sicherheit gewährleisten.

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