Doc Morris wirbt um Masken-Bezugsscheine |
Der EU-Versender Doc Morris buhlt derzeit um die Bezugsscheine der Risikopatienten. / Foto: imago images / Schwarz
Seit dem vergangenen Dienstag gilt die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. In den kommenden Monaten müssen die Apotheken insgesamt rund 400 Millionen Schutzmasken an etwa 27 Millionen Risikopatienten abgeben. Die Abgabe ist in zwei Wellen gestaffelt – in einer ersten Welle haben die betroffenen Patienten Recht auf drei Gratis-Masken aus Apotheken, wobei die Apotheker vor Ort selbst die Anspruchsberechtigung feststellen müssen. Diese Abgabewelle läuft offiziell bis zum 6. Januar und die EU-Versender sind ausdrücklich ausgeschlossen.
In einer zweiten Abgabewelle sollen die Patienten weitere zwölf Masken erhalten, nachdem sie in der Apotheke Bezugsscheine ihrer Krankenversicherung vorgelegt haben. Die Kassen und PKV-Unternehmen werden diese Scheine in den kommenden Wochen versenden. Laut Verordnungsbegründung sollen die EU-Versandapotheken an dieser Abgabewelle ausdrücklich mitwirken. Die PZ hatte über die Details berichtet.
Die Logistikkonzerne aus den Niederlanden lassen sich diese Verdienstmöglichkeit nicht entgehen. Der Versender Doc Morris wirbt seit gestern sehr prominent auf seiner Homepage um diese Bezugsscheine unter der neuen Kategorie »staatliche Schutzmaskenversorgung für Risikopatienten«. Korrekterweise erklärt der Versender auf seiner Homepage: »Doc Morris darf laut Verordnung erst in der zweiten Phase Schutzmasken an berechtigte Kundinnen und Kunden versenden.«
Dann wird erklärt, dass die ersten sechs Bezugsscheine der Kassen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 16. Februar eingereicht werden können, die folgenden sechs Bezugsscheine sollen dann spätestens bis zum 15. April eingereicht werden. Interessant ist, dass Doc Morris die Masken-Abgabe wohl nicht rabattieren wird. Zur Erklärung: In der Verordnung ist ein Eigenanteil der Patienten in Höhe von 2 Euro vorgesehen. Zu erwarten war, dass der EU-Versender diesen Betrag rabattiert. Doch auf der Verordnung heißt es: »Für jeden 6er-Pack müssen Sie laut Verordnung einen Eigenanteil von insgesamt 2 Euro leisten.«
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