| Cornelia Dölger |
| 29.03.2022 16:00 Uhr |
Nach Angaben der EU-Kommission sind bislang mehr als 1,7 Milliarden EU-Covid-Zertifikate ausgestellt worden (Stand: 21. März 2022). Mit ihnen kann man etwa über einen QR-Code auf seinem Smartphone nachweisen, dass man geimpft, genesen oder frisch getestet ist. Gegen Fälschungen geht die EU geschlossen vor: Seit Kurzem können als gefälscht entlarvte Impf-, Test-oder Genesenennachweise EU-weit für nichtig erklärt werden. Damit wird ein Zertifikat, das in einem Mitgliedsstaat widerrufen wird, auch in anderen Mitgliedstaaten als ungültig angezeigt.
Im vergangenen Dezember hatte die EU-Kommission Vorschriften für die digitalen Impfzertifikate angenommen, die festlegten, dass die Nachweise für EU-Reisen von allen EU-Staaten verbindlich für einen Zeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) anerkannt werden müssen. Zudem stellte die EU klar, dass diese Vorschriften für die Anerkennung der Impfzertifikate für Reisezwecke gelten. Die verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate gilt EU-weit seit dem 1. Februar 2022.