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ABDA-Position

Digitaler Impfnachweis: Apotheker stellen sich der Aufgabe

Um Ärzte und Impfzentren zu entlasten, sollen die Offizinen demnächst die digitalen Impfnachweise ergänzen – auch nachträglich. Die Apotheker wollen die Aufgabe übernehmen. Es hapert laut ABDA aber noch an rechtlichen Details.
Jennifer Evans
14.05.2021  15:30 Uhr

Schon bald soll hierzulande ein digitaler Impfnachweise dabei helfen zu erkennen, ob eine Person bereits eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat oder nicht. Alle Deutschen, die allerdings schon vor diesem Zeitpunkt geimpft worden sind, müssen sich die Information nachträglich bestätigen lassen. Für diese Aufgabe sind in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes unter anderen die Apotheker vorgesehen. Zumindest bislang. Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Angelegenheit wohl noch einmal überdenken. Die PZ hatte darüber berichtet, dass einige Bundestagsabgeordnete Bedenken hatten. Sie wollten nur solchen Stellen die Übertragungen erlauben, bei denen auch Impfungen stattfinden.

Die ABDA erachtet diese Leistung für einen »sinnvollen Beitrag zur Entlastung der bisher ausschließlich für derartige Nachträge zuständigen Gesundheitsämter und Ärzte«, hält aber an ihren Bedenken hinsichtlich der Rechtslage fest. Das geht aus ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf hervor. Vor allem muss es in den Augen der Standesvertretung bald »konkrete rechtliche Vorgaben« für einen solchen Nachweis geben. Außerdem erwartet sie, dass die technische Implementierung etwa durch eine zusätzliche Software für die Apotheken »so gering wie möglich« ausfällt.

Problem elektronische Signatur

Ein Problem sieht die Bundesvereinigung jedoch in puncto elektronischer Signatur, die als Bestätigung für die Papierbescheinigungen der Patienten dienen soll. Einige Betriebe arbeiteten zwar bereits mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA), der dafür genutzt wird. Andere Apotheken seien hingegen noch nicht damit ausgestattet. Vor diesem Hintergrund schlägt die ABDA vor, für diesen Zweck auch den Einsatz der Institutionskarte SMC/B zu erlauben.

Darüber hinaus sehen die Apotheker ihre Aufgabe in Zusammenhang mit dem digitalen Nachtrag der Schutzimpfung lediglich in einer »allgemeinen Prüfpflicht« der Bescheinigung, die ihnen der Patient vom Impfzentrum oder Vertragsarzt vorlegt. Eine Verantwortung dafür, was über eine Prüfung auf Vollständigkeit oder Fälschung dieser Dokumente hinausgeht, besteht aus Sicht der ABDA nicht.

Die Tatsache, dass laut Gesetzentwurf die Unterstützung der Apotheker auf freiwilliger Basis ablaufen soll, begrüßt die ABDA. Denn sie erwartet eine hohe Nachfrage für die Leistung und weist auf die ohnehin schon angespannte Personalsituation in den Offizinen während der Pandemie hin. Nichtsdestotrotz hält hält sie eine Vergütung für den zusätzlichen Aufwand für angemessen.

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