Die Krebserkrankung besser managen |
Daniela Hüttemann |
04.10.2022 18:00 Uhr |
Die meisten Krebs-Apps fokussieren sich auf die mentale Stärkung der Betroffenen und sollen beim Umgang mit der Erkrankung helfen. Viele haben auch die Nebenwirkungen im Blick. / Foto: Adobe Stock/Enrique Micaelo
Eine der ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei Krebs, die ins entsprechende Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen und damit erstattungsfähig wurde, ist »Cankado Pro-React Onco«. Die App, die auch über die Anbieter-Website als webbasiertes Programm verfügbar ist, bezeichnet sich als »digitaler Therapiebegleiter« für Brustkrebspatientinnen und -patienten. Diese können täglich dokumentieren, was für Beschwerden sie haben und wie sie sich damit fühlen. Auf dieser Basis erhalten sie Verhaltensempfehlungen, ob und wie dringend sie einen Arzt aufsuchen sollen.
Die App erzeugt zudem regelmäßige Berichte für das onkologische Team, damit dieses sich besser auf die nächste Konsultation vorbereiten und auf die Patientin eingehen kann. Alle eingenommenen Medikamente können hier dokumentiert werden. Die App erinnert an die Einnahme.
Gegründet wurde die Firma Cankado mit Sitz in Köln vom Onkologen Professor Dr. Timo Schinköthe, der auch Computerwissenschaften studiert hat. Ursprünglich handelte es sich um ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten. Der Benefit der App wurde in der PreCycle-Studie nachgewiesen, die 2017 startete und immer noch läuft. Die Teilnehmenden mit lokal fortgeschrittenem, metastasiertem Brustkrebs unter Behandlung mit Palbociclib und Fulvestrant nutzten die App regelmäßig über zwei Jahre und konnten dank der App auf schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen proaktiv reagieren. Dadurch sank deren Inzidenz von 31,4 pro 100 Patienten auf 20,6 (DOI: 10.1200/JCO.2020.38.15_suppl.2083).
Empfohlen wird, die App mindestens für die ersten sechs Monate einer Krebstherapie zu verordnen, um Nebenwirkungen engmaschig zu dokumentieren. Eine dauerhafte Nutzung bei chronischem Verlauf ist möglich. Der Anbieter muss für eine dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis noch bis Mai 2023 weitere Wirksamkeitsdaten nachliefern.