Die Galenik entscheidet |
Bei einer vergessenen oder ausgelassenen Dosis sollte der Patient so bald wie möglich ärztlichen Rat einholen. Das Vorgehen ist je nach Präparat und vor allem auch Anzahl der bisher erhaltenen Injektionen und dem Zeitraum der Überschreitung des Injektionsintervalls sehr unterschiedlich (Tabelle 4). Detaillierte Informationen findet man in den Fachinformationen.
Nur bei Risperidon ISM wird die Injektion einfach schnellstmöglich nachgeholt und die nächste Injektion wieder in einem 28-Tage-Intervall appliziert. Eine orale Ergänzung oder Boosterung ist nicht erforderlich. Bei den anderen Depots muss man das alte Injektionsschema beibehalten. Als Beispiel: Kommt ein Patient fünf Tage verspätet zur Injektion, so muss die nächste Gabe schon nach 23 Tagen erfolgen (bei 28-Tage-Injektionsintervall).
Völlig unklar ist das Vorgehen bei Erstgenerations-Antipsychotika und einigen anderen Präparaten, da in den Fachinformationen keine Angaben zum Vorgehen bei Auslassen einer Injektion zu finden sind. Hier muss der klinisch erfahrene Psychiater individuell entscheiden, wie er vorgeht.
Depot-Antipsychotika sind nach dem Absetzen noch wochen- bis monatelang (je nach Anzahl erhaltener Injektionen und Halbwertszeit) im Körper nachweisbar (Tabellen 3 und 4). Eine direkte Umstellung auf ein anderes Depot ist daher erst nach einer längeren Zeit möglich.
Praktisch geht man meist so vor, dass man ein neues Antipsychotikum in oraler Darreichungsform am Tag des eigentlich fälligen Depots startet und dies über den Verlauf der nächsten Wochen schrittweise aufdosiert. In dieser Überlappungsphase sind engmaschige Arztkontakte auf Nebenwirkungen wie EPS und eine ausreichende Wirkung ratsam. Bei stabilem psychischen Befinden kann dann erneut auf ein Depot mit dem neuen Wirkstoff (sofern verfügbar) umgestellt werden, wenn dies vom Patienten gewünscht wird.
Es kann zu einer Verwechslung von Akut- mit Depotinjektionen (für Haloperidol, Zuclopenthixol, Aripiprazol und Olanzapin) und vice versa kommen.
Durch unzureichende Rekonstitution kann es zu einer Unterdosierung kommen (Rest in der Durchstechflasche). Zudem können nicht aufgelöste Partikel die Kanüle verstopfen, sodass die Injektion abgebrochen und erst eine neue Kanüle aufgesetzt werden muss, um den Rest zu injizieren. Eine korrekte Rekonstitution ist daher sehr wichtig.
Es können Denkfehler bei der Rekonstitution auftreten. Als Beispiel: Statt eines veränderten Injektionsvolumens zur Dosisreduktion wird das Rekonstitutionsvolumen geändert. Dies ist vor allem bei Aripiprazol Pulver 300/400 mg in der Durchstechflasche zu beachten, denn so sind Überdosierungen möglich.
Zu Behandlungsbeginn oder bei Auslassen einer Dosis kann die Boosterung vergessen werden.
Beim Applikationsschema kann es zu Fehlern kommen. Sind zum Beispiel Injektionen an Tag 1, Tag 8 und dann alle 28 Tage vorgeschrieben, so kann eine Injektion an den Tagen 1, 8 und 28 erfolgen anstatt richtigerweise 1, 8 und 36.
Empathisch und fachlich solide beraten: Das ist die Stärke der Apothekerinnen und Apotheker, gerade in schwierigen Situationen. / © LAK BW
Eine Doppelgabe ist möglich bei Dokumentations- oder Ansetzfehlern (falsches Injektionsintervall, Gabe nicht dokumentiert, Boosterung nicht angesetzt) in der Patientenakte, dem Krankenhausinformationssystem oder der Praxissoftware und durch Schichtwechsel.
Wird aus Versehen deltoidal statt gluteal gespritzt, erleidet der Patient vermehrte Schmerzen und höhere Konzentrationen sind zu erwarten. Das EPS-Risiko ist erhöht.
Flupentixol-Depot gibt es in zwei Stärken: 2 Prozent und 10 Prozent. Verwechslungen sind möglich, da historisch bedingt oft nur in »ml« verordnet wird (nicht in mg).
Bei Antikoagulation ist eine intramuskuläre Gabe gemäß Herstellerangaben der Antikoagulanzien (inklusive DOAK und Thrombozytenaggregationshemmer) nicht möglich, da massive Blutungen auftreten können. Eine subkutane Verabreichung, wie bei Impfungen, ist mit den in Deutschland zugelassenen Depot-Antipsychotika (Stand 08/2024) nicht möglich.