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PCR-Tests in der Apotheke

Details zur Abrechnung von PoC-NAT-Tests stehen

Einige Apotheken bieten mittlerweile PoC-NAT-Tests an, meistens auf Selbstzahlerbasis. Wer die Tests allerdings nach der Coronavirus-Testverordnung abrechnen will, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen tun. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert nun über Details zur Abrechnung der Tests.
Charlotte Kurz
29.01.2022  08:00 Uhr

Seit dem 11. Januar 2022 können Apotheken sogenannte PoC-NAT-Tests anbieten und über die Coronavirus-Testverordnung abrechnen. Diese Tests funktionieren ähnlich wie PCR-Tests, müssen aber nicht in Fremdlaboren ausgewertet werden, sondern liefern über mobile Testgeräte nach kurzer Zeit ein Testergebnis. Sie dürfen aber nur etwa als Bestätigungstest nach einem positiven Antigen-Schnelltest eingesetzt und abgerechnet werden.

Nun hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, wie die Vergütung der PCR-Tests auch abgerechnet werden kann. Derzeit gibt es je Test 30 Euro, allerdings soll die Testverordnung laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kommende Woche aktualisiert werden, eine Erhöhung der Vergütung ist demnach geplant.

Die Abrechnung erfolgt als monatliche Sammelabrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Apotheken müssen für die Abrechnung bei der KV registriert sein. Wer bereits Antigen-Schnelltests anbietet, aber noch keine Genehmigung zur Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen mittels Nukleinsäurenachweis hat, muss die Registrierung bei der KV entsprechend erweitern, informiert die KBV. Dazu sollen sich Apotheken an die KV wenden, in deren Bereich sie tätig sind.

Qualität muss sichergestellt sein

Zur Durchführung der PoC-NAT-Tests ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zudem ein Qualitätssicherungssystem erforderlich, das von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder überwacht werden kann, erklärte die KBV weiter. Zudem muss die Untersuchung des Probenmaterials unmittelbar vor Ort erfolgen, also direkt in der Apotheke.

Nicht nur die Vergütung der PoC-NAT-Tests könnte sich bereits kommende Woche ändern. Angesichts von Engpässen bei PCR-Tests ist auch eine Priorisierung bei den PCR-Tests geplant. Insbesondere vulnerable Gruppen sowie Beschäftigte in der Pflege sollen künftig vorrangig getestet werden. Dies hatten in den vergangenen Tagen die Gesundheitsminister der Länder sowie die Bund-Länder-Konferenz beschlossen. Auch zur Freitestung aus der Isolation nach einer Covid-19-Infektion soll laut Beschluss der Bund-Länder-Konferenz künftig ein Antigen-Schnelltest ausreichen.

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