Details zur Abrechnung von PoC-NAT-Tests stehen |
Die Abrechnung für PoC-NAT-Tests soll monatlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. / Foto: Adobe Stock/ microgen
Seit dem 11. Januar 2022 können Apotheken sogenannte PoC-NAT-Tests anbieten und über die Coronavirus-Testverordnung abrechnen. Diese Tests funktionieren ähnlich wie PCR-Tests, müssen aber nicht in Fremdlaboren ausgewertet werden, sondern liefern über mobile Testgeräte nach kurzer Zeit ein Testergebnis. Sie dürfen aber nur etwa als Bestätigungstest nach einem positiven Antigen-Schnelltest eingesetzt und abgerechnet werden.
Nun hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, wie die Vergütung der PCR-Tests auch abgerechnet werden kann. Derzeit gibt es je Test 30 Euro, allerdings soll die Testverordnung laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kommende Woche aktualisiert werden, eine Erhöhung der Vergütung ist demnach geplant.
Die Abrechnung erfolgt als monatliche Sammelabrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Apotheken müssen für die Abrechnung bei der KV registriert sein. Wer bereits Antigen-Schnelltests anbietet, aber noch keine Genehmigung zur Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen mittels Nukleinsäurenachweis hat, muss die Registrierung bei der KV entsprechend erweitern, informiert die KBV. Dazu sollen sich Apotheken an die KV wenden, in deren Bereich sie tätig sind.
Zur Durchführung der PoC-NAT-Tests ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zudem ein Qualitätssicherungssystem erforderlich, das von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder überwacht werden kann, erklärte die KBV weiter. Zudem muss die Untersuchung des Probenmaterials unmittelbar vor Ort erfolgen, also direkt in der Apotheke.
Nicht nur die Vergütung der PoC-NAT-Tests könnte sich bereits kommende Woche ändern. Angesichts von Engpässen bei PCR-Tests ist auch eine Priorisierung bei den PCR-Tests geplant. Insbesondere vulnerable Gruppen sowie Beschäftigte in der Pflege sollen künftig vorrangig getestet werden. Dies hatten in den vergangenen Tagen die Gesundheitsminister der Länder sowie die Bund-Länder-Konferenz beschlossen. Auch zur Freitestung aus der Isolation nach einer Covid-19-Infektion soll laut Beschluss der Bund-Länder-Konferenz künftig ein Antigen-Schnelltest ausreichen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.