DAV legt Leitplanken fest |
Mit der DAV Web-App sollen künftig alle Patienten ihre elektronischen Verordnungen einlösen können. / Foto: iStock/SolStock
Voraussichtlich werde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, an der die Landesapothekerverbände beteiligt sind, teilte der DAV mit. Die abschließende Entscheidung über die Organisationsform trifft der DAV-Vorstand jedoch erst nach Erörterung in den Ländern in seiner nächsten Sitzung in zwei Wochen.
Die Web-App soll Patienten den diskriminierungs-, werbe- und kostenfreien Transport von E-Rezepten ermöglichen. Der vorgelegte Plan ist laut DAV der nächste Meilenstein auf dem Weg zu einer bundeseinheitlichen Lösung für den künftigen Umgang mit elektronischen Verordnungen. Ziel ist es demnach, sowohl Patienten als auch Apothekern eine Lösung anbieten zu können, die den höchsten Ansprüchen an den Datenschutz gerecht wird und dabei einfach bedienbar und leicht verständlich bleibt. Inzwischen hat der DAV für dieses Projekt mehr als die Hälfte aller Apotheken in Deutschland hinter sich versammelt: Rund 50 Prozent der Offizinen sind bereits für die Nutzung der Web-App registriert.