ABDA will einheitliche E-Rezept-Lösung |
Eine einzige App oder viele? Die Übermittlung des E-Rezepts in die Apotheke der Wahl möchten die Apotheker bundeseinheitlich geregelt wissen. / Foto: Adobe Stock/ I-Viewfinder
Die ABDA setzt nach wie vor auf eine bundeseinheitliche Lösung zur Übertragung und Einlösung des E-Rezepts und wirbt für die DAV-Web-App. In einem Positionspapier appelliert sie nun an die Politik, klare Vorgaben für das Handling der elektronischen Verordnung zu schaffen. Diese fehlten bislang. Die Bundesvereinigung warnt explizit davor, wettbewerbliche Marktlösungen in Form diverser Apps zur Weiterleitung des E-Rezepts in die Apotheke der Wahl zuzulassen. Diese sind derzeit vom Gesetzgeber noch angedacht,
»Ein Wettbewerb unterschiedlicher Applikationen sollte erst einsetzen können, wenn der Patient sein E-Rezept eingelöst hat und weitergehende Mehrwertlösungen sucht, die ihn unterstützen«, so die Forderung der ABDA. Ansonsten käme es »zu einer Flut konkurrierender Angebote an anwendungs- und sicherheitstechnischen Varianten«. Diese würden häufig zentrale Anforderungen nicht erfüllen, befürchtet die ABDA. Schon heute zeigten sich Partikularinteressen einzelner Player mit entsprechenden Steuerungsversuchen. Ein zersplitterter Markt wäre für den Patienten nicht überschaubar und würde sich negativ auf das Vertrauen der Patienten und ihren Anspruch auf eine sichere, bedienerfreundliche Lösung auswirken.
Derzeit sieht der Entwurf des sogenannten Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vor, dass die halbstaatliche Gematik die zentrale App für das E-Rezept bereitstellt, über die der Patient seine elektronische Verordnung erhält. Im Anschluss soll der Versicherte selbst entscheiden, welche App-Anbieter er nutzen möchte, um sein Rezept an eine Apotheke seiner Wahl weiterzuleiten. Das Makelverbot für elektronische Rezepte, das ursprünglich über das derzeit im Kabinett feststeckende Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) geregelt werden sollte, wurde nun im PDSG auch auf ausländische Apotheken ausgeweitet. Der ABDA sind die Vorgaben für das E-Rezept-Handling aber noch zu vage.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.