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Auch die Abgabe von Arzneimitteln, »die einen erhöhten Aufwand in der Beschaffung, Beratung et cetera erfordern«, soll gesondert vergütet werden, fordert der AV Nordrhein in einem Antrag. Dies könne durch eine Honorarerhöhung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geschehen oder indem eine gesonderte kostendeckende Servicegebühr festgelegt werde.
Ist das verordnete Medikament kompliziert zu beschaffen? Dann soll es dafür eine extra Vergütung geben. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Um einen erhöhten Aufwand und dessen Honorierung geht es auch der LAK Baden-Württemberg in zwei Anträgen. Zum einen fordert sie, dass die Apotheken am Einsparvolumen partizipieren, das den Kassen durch die von den Apotheken umgesetzten Rabattverträge gewährt wird. Denn die Apotheken hätten den gesamten technisch-administrativen Aufwand zur Umsetzung der Verträge zu leisten und daraus resultierende Retaxationsrisiken zu tragen. Der Umsetzungsaufwand und daraus resultierende Personal- und Sachkosten würden aber nicht erstattet. Ein »krasses Missverhältnis«, finden die Antragsteller und fordern, dass die Apotheken am Einsparvolumen beteiligt werden.
Ebenso solle der apothekerliche Aufwand für den Einzug der Zuzahlungen honoriert werden. Zur Begründung heißt es: Die Krankenkassen sparten durch die Zuzahlungen, die von Apotheken eingezogen werden müssen, mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend, »während der mit der Einziehung der Beträge im Apothekenalltag verbundene und aktuell nicht vergütete Aufwand (etwa Klärung des Zuzahlungsstatus, Rücksprache mit Arzt oder Krankenkasse, Korrektur, Einzug bei Heimpatienten und Rechnungskunden, schriftliche Zahlungsaufforderungen und Maßnahmen bei Zuzahlungsverweigerung et cetera) ausschließlich in den Apotheken entsteht«.
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Auch wenn sie noch nicht in allen Apotheken angeboten werden: Die Apotheken wünschen sich perspektivisch eine Ausweitung von Dienstleistungen jenseits der Arzneimittelabgabe. So sollen sie als feste Partner in die nationale Impfstrategie integriert werden (mit fairen und verlässlichen Regelungen), fordert die Kammer Berlin.
In einem weiteren Antrag fordern die Berliner Apotheken, ihr Impfangebot ausweiten und neben den Schutzimpfungen gegen Grippe und Covid-19 schrittweise zum Beispiel auch gegen FSME, Hepatitis, Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis und Gürtelrose impfen zu dürfen. Damit sollen die Impfquoten erhöht und das Impfen in der Apotheke von einem saisonalen Geschäft im Herbst zu einem ganzjährigen niederschwelligen Angebot werden.
Zudem fordert die AK Berlin, mehr honorierte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) im Bereich Prävention zu entwickeln. Denkbar sind beispielsweise Impfpass-Checks und reisemedizinische Beratungen. Weitere Anträge zu den pDL liegen nicht vor.
Dafür befasst sich ein Antrag von LAK und LAV Baden-Württemberg mit einer Ausweitung der Testmöglichkeiten mit In-vitro-Diagnostika. Apotheken sollen neben den Coronatests auch Schnelltests auf andere Erreger wie Influenzaviren, RSV oder Streptokokken anbieten dürfen. Das könnte eine schnelle Therapieentscheidung des Arztes vereinfachen, zum Beispiel ob ein Antibiotikum nötig sei, argumentieren die Antragsteller.