Pharmazeutische Zeitung online
Bund-Länder-Konferenz

Das sind die neuen Lockdown-Regeln

Die Coronavirus-Infektionszahlen klettern. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vom frühen Dienstagmorgen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Deswegen haben sich Bund und Länder erneut auf einen strikten Lockdown über Ostern geeinigt, Reisen sollen weiterhin nicht ermöglicht werden. Ein Überblick über alle Neuregelungen.
dpa
23.03.2021  09:00 Uhr

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen bitten die Bürger dringend, «alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden». Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.

NOTBREMSE: Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte «Notbremse» konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

INZIDENZ ÜBER 100: In Landkreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

> Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören

> Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind

> Ausgangsbeschränkungen

> verschärfte Kontaktbeschränkungen

Verschärfte Kontaktregeln über Ostern

 KONTAKTE: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

OSTERN: In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der «Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne» darf am Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen.

IMPFSCHUTZ: Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte «mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird».

Seite12>

Mehr von Avoxa