Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.
Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.
Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm »Zweite Chance« entwickelt werden.
Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Cleantech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.
Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutz-Grundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche der Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ausgeschlossen werden. Das soll auch für nicht kommerzielle Tätigkeiten, etwa in Vereinen, gelten.