Darauf müssen Apotheker achten |
Viele Kunden sind äußerst preisbewusst. Wird die Senkung der Umsatzsteuer nicht an den Patienten weitergegeben, könnte ein Imageverlust drohen. / Foto: Fotolia/JPC-PROD
Grundsätzlich gilt: Eine EDV-technisch modern organisierte Apotheke mit guter Datenpflege wird mit der Umstellung der Mehrwertsteuersätze kaum Probleme haben. POR-Betriebe mit Papieretiketten, Handtaxation und Schreibmaschinenrechnungen hingegen müssen in den nächsten Wochen viel Zeit und Nerven investieren.
Die Arzneimittelpreisverordnung stellt auf Nettowerte ab und verweist auf die jeweils geltende Umsatzsteuer. Somit verbilligen sich bei automatischer Preisberechnung die Verkaufspreise der Arzneimittel. Die fixen Honorare der Apotheke (8,35 Euro Fixhonorar, 21 Cent Notdienstfonds, 5 Euro Botendienst) sind ohne Umsatzsteuer und ändern sich nicht. Der 3-Prozent-Aufschlag wird auf den Apothekeneinkaufspreis berechnet, der sich durch die Umsatzsteuersenkung nicht verändert, solange die Hersteller ihre Abgabepreise nicht neu kalkulieren.
Anders sieht es beim Apothekenabschlag aus. Da dieser Rabatt von 1,77 Euro als Bruttobetrag definiert ist, erhöht sich der Abzugsbetrag bei den Apotheken. Dadurch entstehen Einbußen von 4 Cent pro Packung. Aufs Halbjahr gerechnet kommen im Durchschnitt rund 650 Euro Mehr-Rabatt an die Krankenkasse zusammen. Ob die Politik hier noch nachbessert, um Verluste der Apotheken zu vermeiden, ist unklar.
Welcher Umsatzsteuersatz für ein Produkt gilt, definiert – neben allen anderen Produktkennzeichen – der Hersteller, wenn er das Produkt erstmalig bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten anmeldet. Dessen Datenbestand speist zentral die Datenbanken der Softwarehäuser der Gesundheitsbranche. Diese wiederum spielen dann mit den Preisänderungsdiensten die Umstellung der Prozentwerte ein.
Im Artikelstamm jedes Produktes wird in den Basisdaten der Preisinformationen auf den Steuersatz verwiesen, sodass eine automatisierte Umstellung der Preise erfolgt. Sofern die Rechnungserstellung etwa für Privatpatienten oder Ärzte über die Warenwirtschaft erfolgt, werden diese ebenfalls mit den neuen Preisen fakturiert. Auch die Programme zur Rezepturtaxation werden mit der Änderung keine Probleme haben.
Immer dort, wo die Apotheke Preise frei kalkulieren kann, muss sie sich überlegen, ob sie die Umsatzsteuersenkung an Patienten weitergeben will oder den Vorteil durch den höheren Netto-Verkaufspreis für sich selbst vereinnahmt. Bei einem Absatz von durchschnittlich 20.000 Packungen pro Apotheke und einem Vorteil von 20 Cent pro Packung kommt ein respektabler Betrag zusammen.
Aber Vorsicht: Auf der einen Seite ist der Imageverlust hoch, wenn der Kunde dahinterkommt, dass die Apotheke die Senkung nicht weitergibt. Es ist damit zu rechnen, dass Kunden vor allem bei Indikatorprodukten sehr preissensibel sind. Daher sollte bei diesen Artikeln mit Bedacht gehandelt werden. Das Gerücht von den »Apothekenpreisen« dürfte sich sonst wieder verfestigen.