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Ab Januar 2022

Coronavirus-Impfzubehör nicht mehr zwingend über Apotheken

Ab Januar sollen Ärzte Spritzen und Kanülen für die Covid-19-Impfung nicht mehr zwingend über Großhandel und Apotheken beziehen. Das sieht der Entwurf für eine neue Coronavirus-Impfverordnung vor, der der PZ vorliegt. Bis zum Jahresende erhalten die Grossisten bereits weniger Geld für das Zubehör.
Stephanie Schersch
04.11.2021  14:05 Uhr
Coronavirus-Impfzubehör nicht mehr zwingend über Apotheken

Impfungen gegen das Coronavirus gehören seit Monaten zum Alltag in vielen Arztpraxen bundesweit. Die Vakzine gelangen dabei über Großhandel und Apotheken zu den Ärzten, die über ein streng geregeltes Verfahren Bestellungen aufgeben. Inzwischen ordern auch Kliniken, Betriebsmediziner, Amtsärzte und mobile Impfteams auf diesem Weg. In die Auslieferung geht dabei stets auch Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung, ohne die eine Impfung nicht möglich ist.

In Zukunft allerdings wird der Großhandel dieses Impfzubehör nicht mehr automatisch verteilen. Diese Entscheidung hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Ende September getroffen, kurz darauf aber schon wieder auf Eis gelegt. Hintergrund war der Protest von Ärzten, Grossisten und Apothekern. Aus ihrer Sicht war die für Oktober gedachte Umstellung schlichtweg zu kurzfristig geplant. Derzeit greift daher noch eine Art Übergangsfrist.

Weniger Geld für den Großhandel

Ab dem 1. Januar 2022 ist damit nun allerdings Schluss. Das geht aus dem Entwurf für eine neue Coronavirus-Impfverordnung hervor. Demnach hatte die Politik die Verteilung des Impzubehörs zunächst an die bewährten Vertriebsstrukturen geknüpft, »um der schlechten Beschaffungssituation entgegenzuwirken«. Aus Sicht des BMG ist das nun nicht mehr erforderlich. »Aufgrund der verbesserten Versorgungssituation mit Impfzubehör benötigen Leistungserbringer nicht mehr zwingend die Belieferung durch den Großhandel und die Apotheken«, heißt es in dem Papier, das der PZ vorliegt.

Nach dem Jahreswechsel können Ärzte das Impfzubehör somit selbst beschaffen und damit auch einen anderen Vertriebsweg als über Apotheke und Großhandel wählen. In den verbleibenden Wochen bis zum Jahresende sinkt zudem die Vergütung der Grossisten für die Beigabe des Impfzubehörs. So sollen sie künftig je Durchstechflasche nur noch 1,40 Euro plus Umsatzsteuer anstelle von 1,65 Euro bekommen. Diese Absenkung trage »der verbesserten Beschaffungslage beim Impfzubehör Rechnung«, schreibt das BMG dazu lapidar. Die Ärzte und weiteren Leistungserbringer auf der anderen Seite sollen künftig 20,20 Euro pro Impfung bekommen und damit 20 Cent mehr als bislang. »Mit dieser Erhöhung werden die Kosten für die Beschaffung von notwendigem Impfzubehör kompensiert.«

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