Coronavirus-Impfzubehör nicht mehr zwingend über Apotheken |
Mit der geänderten Impfverordnung will das Ministerium darüber hinaus die Voraussetzungen für nicht-kommerzielle Studien mit Covid-19-Impfstoffen verbessern. So dürfen Ärzte die Vakzine derzeit nur dann beziehen, wenn der Einsatz des Impfstoffs unter den in der jeweiligen Zulassung genannten Bedingungen stattfindet. Genau das ist im Rahmen von Studien aber nicht immer der Fall. »Mittlerweile stehen eine
Reihe verschiedener COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung. Es ist notwendig, dass weitere nicht-kommerzielle klinische Studien mit diesen Impfstoffen stattfinden können, um deren Schutzwirkung und -dauer untersuchen und vergleichen zu können«, heißt es in dem Entwurf. Ärzte und Kliniken müssten daher auch dann regulär zum Bezug der Vakzine berechtigt sein, wenn die Impfstoffe in Studien zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich soll die Impfverordnung bis Ende März 2022 in die Verlängerung gehen, auch das regelt der Entwurf aus dem BMG. Stand jetzt tritt die Verordnung Ende des Jahres außer Kraft.
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