Coronavirus-Impfzubehör nicht mehr zwingend über Apotheken |
Ohne Spritze und Kanüle geht es nicht: Für eine Covid-19-Impfung benötigen Ärzte nicht nur das Vakzin, sondern auch das entsprechende Zubehör. / Foto: Imago Images/CHROMORANGE
Impfungen gegen das Coronavirus gehören seit Monaten zum Alltag in vielen Arztpraxen bundesweit. Die Vakzine gelangen dabei über Großhandel und Apotheken zu den Ärzten, die über ein streng geregeltes Verfahren Bestellungen aufgeben. Inzwischen ordern auch Kliniken, Betriebsmediziner, Amtsärzte und mobile Impfteams auf diesem Weg. In die Auslieferung geht dabei stets auch Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung, ohne die eine Impfung nicht möglich ist.
In Zukunft allerdings wird der Großhandel dieses Impfzubehör nicht mehr automatisch verteilen. Diese Entscheidung hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Ende September getroffen, kurz darauf aber schon wieder auf Eis gelegt. Hintergrund war der Protest von Ärzten, Grossisten und Apothekern. Aus ihrer Sicht war die für Oktober gedachte Umstellung schlichtweg zu kurzfristig geplant. Derzeit greift daher noch eine Art Übergangsfrist.
Ab dem 1. Januar 2022 ist damit nun allerdings Schluss. Das geht aus dem Entwurf für eine neue Coronavirus-Impfverordnung hervor. Demnach hatte die Politik die Verteilung des Impzubehörs zunächst an die bewährten Vertriebsstrukturen geknüpft, »um der schlechten Beschaffungssituation entgegenzuwirken«. Aus Sicht des BMG ist das nun nicht mehr erforderlich. »Aufgrund der verbesserten Versorgungssituation mit Impfzubehör benötigen Leistungserbringer nicht mehr zwingend die Belieferung durch den Großhandel und die Apotheken«, heißt es in dem Papier, das der PZ vorliegt.
Nach dem Jahreswechsel können Ärzte das Impfzubehör somit selbst beschaffen und damit auch einen anderen Vertriebsweg als über Apotheke und Großhandel wählen. In den verbleibenden Wochen bis zum Jahresende sinkt zudem die Vergütung der Grossisten für die Beigabe des Impfzubehörs. So sollen sie künftig je Durchstechflasche nur noch 1,40 Euro plus Umsatzsteuer anstelle von 1,65 Euro bekommen. Diese Absenkung trage »der verbesserten Beschaffungslage beim Impfzubehör Rechnung«, schreibt das BMG dazu lapidar. Die Ärzte und weiteren Leistungserbringer auf der anderen Seite sollen künftig 20,20 Euro pro Impfung bekommen und damit 20 Cent mehr als bislang. »Mit dieser Erhöhung werden die Kosten für die Beschaffung von notwendigem Impfzubehör kompensiert.«
Mit der geänderten Impfverordnung will das Ministerium darüber hinaus die Voraussetzungen für nicht-kommerzielle Studien mit Covid-19-Impfstoffen verbessern. So dürfen Ärzte die Vakzine derzeit nur dann beziehen, wenn der Einsatz des Impfstoffs unter den in der jeweiligen Zulassung genannten Bedingungen stattfindet. Genau das ist im Rahmen von Studien aber nicht immer der Fall. »Mittlerweile stehen eine
Reihe verschiedener COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung. Es ist notwendig, dass weitere nicht-kommerzielle klinische Studien mit diesen Impfstoffen stattfinden können, um deren Schutzwirkung und -dauer untersuchen und vergleichen zu können«, heißt es in dem Entwurf. Ärzte und Kliniken müssten daher auch dann regulär zum Bezug der Vakzine berechtigt sein, wenn die Impfstoffe in Studien zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich soll die Impfverordnung bis Ende März 2022 in die Verlängerung gehen, auch das regelt der Entwurf aus dem BMG. Stand jetzt tritt die Verordnung Ende des Jahres außer Kraft.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.