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Coronavirus-Testverordnung
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Corona-Tests bis April 2023, Vergütung sinkt

Die Coronavirus-Testverordnung soll bis Ende 2024 verlängert werden, die Ermächtigungsgrundlage zur Testung aber nur noch bis 7. April 2023 gelten. Zudem soll die Testvergütung sinken, das sieht ein Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 16.11.2022  14:15 Uhr

Kostenersparnis für den Bund

»Mit den Vergütungsabsenkungen für Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Durchführung einer Testung (Abstrichnahme) sinken die Ausgaben für den Bund für je eine Million Testungen von bis zu 7 Millionen Euro auf bis zu 6 Millionen Euro. Für je eine Million Antigen-Schnelltests sinken die Ausgaben für Sachkosten für den Bund von rund 2,5 Millionen Euro auf rund 2 Millionen Euro. Durch die Absenkung des Verwaltungskostenersatzes für die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Abrechnung von Sachkosten werden voraussichtlich Einsparungen im niedrigen einstelligen Millionenbetrag erzielt«, so das BMG.

Bis zum Sommer waren die sogenannten Bürgertests gratis und wurden komplett vom Bund finanziert. Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue Regeln: Für Risikogruppen wie ältere Menschen und Chroniker sind die Tests nach wie vor kostenlos. Für alle anderen Bürger wird bei Tests zu gewissen Anlässen in Innenräumen (Konzerte, Familienfeiern, Verwandtenbesuche) eine Zuzahlung von 3 Euro fällig. 

Die geplante Verordnung soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten. 

 

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