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Coronavirus-Testverordnung

Corona-Tests bis April 2023, Vergütung sinkt

Die Coronavirus-Testverordnung soll bis Ende 2024 verlängert werden, die Ermächtigungsgrundlage zur Testung aber nur noch bis 7. April 2023 gelten. Zudem soll die Testvergütung sinken, das sieht ein Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 16.11.2022  14:15 Uhr

Die vom Bund vergütete Durchführung von Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 soll in Apotheken und anderen Teststellen bis zum 7. April 2023 weiter möglich sein. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Coronavirus-Testverordnung entsprechend zu verlängern. Eigentlich wäre diese zum 25. November abgelaufen. Um insgesamt genügend Zeit für die Abrechnung und Erstattung der Tests durch den Gesundheitsfonds zu haben, soll die Testverordnung erst zum 31. Dezember 2024 auslaufen. Die Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung der Tests soll aber zum 7. April 2023 enden. Danach sollen von den Teststellen erbrachte Leistungen nicht mehr vom Bund vergütet werden. Zudem ist geplant, die Testvergütung von derzeit 9,50 Euro auf 8 Euro zu senken. An den bisherigen Regelungen zur Finanzierung der Bürgertests soll sich bis dahin nichts ändern. 

»Ab dem 8. April 2023 entfällt die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Testverordnung, so dass keine Leistungen mehr auf Grundlage dieser Verordnung erbracht werden dürfen,« heißt es in dem Verordnungsentwurf, der der PZ vorliegt. Gleichwohl seien nach diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und durch das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie durch den Bund zu erstatten. »Auch strittige Abrechnung können nicht bis zum 7. April 2023 abschließend geklärt sein, so dass für die reine Abwicklung der Abrechnungen, deren Prüfung sowie für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie die Erstattung dieser Zahlungen aus Bundesmitteln bestimmte Regelungen fortgelten müssen.«

Einsparung bei den Vergütungen

Angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Linie BA.5 des Coronavirus SARS-CoV-2 und dem Anstieg neuer Sublinien in diesem Herbst und Winter sei es notwendig, die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 über den 25. November 2022 hinaus zu verlängern, heißt es zur Begründung.  Gleichwohl hält das BMG es für angebracht, die Vergütung von Apotheken und anderen Teststellen für die Testdurchführung zu senken. Als Grund führt es geringere Sachkosten und einen niedrigeren Zeitaufwand bei der Beratung der Testpersonen an.

Derzeit bekommen Teststellen die Testung mit 9,50 Euro honoriert. Dies setzt sich zusammen aus 2,50 Euro Sachkosten plus 7 Euro Testhonorar. Künftig sollen pro Test nur noch 2 Euro an Sachkosten erstattet werden. Für die Testung soll es statt 7 Euro dann 6 Euro geben. Laut BMG umfasst die Vergütung das Gespräch in Zusammenhang mit der Testung, die Entnahme des zu untersuchenden Körpermaterials, die PoC-Diagnostik, die Ergebnismitteilung sowie die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses inklusive der Erstellung eines Testzertifikates. »Die Absenkung erfolgt unter Berücksichtigung eines verringerten Gesprächsaufwandes und Beratungsbedarfs im Zusammenhang mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2«, heißt es in der Begründung. Die Vergütung bei überwachten Antigen-Tests zur Eigenanwendung soll zudem von 5 auf 4 Euro sinken.

Kostenersparnis für den Bund

»Mit den Vergütungsabsenkungen für Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Durchführung einer Testung (Abstrichnahme) sinken die Ausgaben für den Bund für je eine Million Testungen von bis zu 7 Millionen Euro auf bis zu 6 Millionen Euro. Für je eine Million Antigen-Schnelltests sinken die Ausgaben für Sachkosten für den Bund von rund 2,5 Millionen Euro auf rund 2 Millionen Euro. Durch die Absenkung des Verwaltungskostenersatzes für die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Abrechnung von Sachkosten werden voraussichtlich Einsparungen im niedrigen einstelligen Millionenbetrag erzielt«, so das BMG.

Bis zum Sommer waren die sogenannten Bürgertests gratis und wurden komplett vom Bund finanziert. Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue Regeln: Für Risikogruppen wie ältere Menschen und Chroniker sind die Tests nach wie vor kostenlos. Für alle anderen Bürger wird bei Tests zu gewissen Anlässen in Innenräumen (Konzerte, Familienfeiern, Verwandtenbesuche) eine Zuzahlung von 3 Euro fällig. 

Die geplante Verordnung soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten. 

 

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