| Melanie Höhn |
| 18.06.2026 16:00 Uhr |
Jens-Andreas Münch ist Präsident der Apothekerkammer. / © Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steigt das Fixum zum 1. Juli 2026 im ersten Schritt auf 9 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich das Fixum auf den im Koalitionsvertrag versprochenen Wert von 9,50 Euro.
Bei der gestrigen Versammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt betonte deren Präsident Jens-Andreas Münch, dass die Erhöhung des Fixums helfe, die wirtschaftlich angespannte Situation vieler Apotheken »zumindest etwas zu entlasten«. Die Staffelung sei ein Zugeständnis gewesen und fairerweise »müssen wir zugestehen, dass wir als Einzige wirklich etwas bekommen«, so Münch weiter. »Keine Frage – mehr und schneller wäre besser gewesen und im Grunde haben wir schon seit zehn Jahren einen Sparbeitrag geleistet, aber dennoch ist das jetzt erst einmal gut so.«
Dass mit der Erhöhung des Kassenabschlags die Erhöhung der Apothekenvergütung allerdings gleich wieder konterkariert wird, trübe die Freude erheblich. »Man kann nur hoffen, dass der Einwand der Länder vielleicht doch noch eine Veränderung herbeiführt. Ich gebe allerdings zu, dass ich da noch etwas pessimistisch bin«, so Münch.
Laut Münch tragen die erweiterten Befugnisse, weitere pDL und eine stärkere Einbindung der Apotheken in die Prävention den Berufsstand zur Verbesserung der Versorgung bei. Die neuen Möglichkeiten seien wirtschaftlich interessant für die Apotheken. »Das umzusetzen, wird Zeit brauchen«, sagte er. Denn die Einführung neuer Leistungen bedeute auch erst einmal Aufwand, etwa in räumliche Voraussetzungen und fortgebildetes Personal, aber es böten sich auch »große Chancen, die wir auf keinen Fall verspielen sollten«, so Münch.
Alles in allem ist die nun weitestgehend vorliegende Reform »sicher besser als die der Vorgängerregierung und auch wenn noch Wünsche offenbleiben, weist doch einiges zumindest in eine richtige Richtung«, betonte Münch.
Auch das Primärversorgungssystem war Teil von Münchs Ausführungen. Weil die Apothekerschaft durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) neue Aufgaben bekommt und die ABDA ein eigenes Positionspapier vorgelegt hat, ist die Ärzteschaft verärgert.
»Mittlerweile ist das Gesundheitswesen an einem Punkt, wo es ohne Zusammenarbeit der Professionen bald nicht mehr gehen wird«, ist er überzeugt. Insgesamt gehe es bei der Primärversorgung um eine sinnvolle Aufgabenverteilung nach klaren Regeln, wie sie in anderen Ländern längst Realität sei. Ziel sei, durch eine sinnvolle Vernetzung und Zusammenarbeit das System zu entlasten und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen die Patientinnen und Patienten nach klaren Spielregeln und Kompetenzen so gut wie möglich zu versorgen. Medikationsmanagement gemeinsam mit den Ärzten wie bei ARMIN wäre ein Teil davon.
»Im Grunde sagt das Papier nichts anderes aus und in jedem Fall mussten wir uns ins Gespräch bringen, bevor das BMG eigene Ideen entwickelt«, so Münch. »Ich kann nur hoffen, dass sich die Aufregung etwas legt«, sagte er. »Ich denke, es ist dringend notwendig, mit den Ärzten ins Gespräch zu kommen, unter welchen Prämissen eine Zusammenarbeit möglich ist. Allein schon das Aus für ARMIN 2.0 wäre ein herber Verlust, vor allem für die Menschen im Land, die von der besseren Versorgung und Therapiebegleitung nachweislich profitieren würden.«
Beim Thema Primärversorgung gehe es nicht um Konkurrenz zur Ärzteschaft oder anderen Beteiligten im Gesundheitssystem, sondern um eine Zusammenarbeit. »Es geht um Dinge, die wir auch derzeit zum Teil schon tun. Zum Beispiel könnten wir stärker in der Ersteinschätzung tätig werden«, erklärte der Kammerpräsident. »Dazu sollen nach derzeitiger Planung KI-gestützte Tools etabliert werden. Warum nicht zumindest ergänzend über die Nutzung etablierter Strukturen – nämlich den Apotheken – nachdenken? Im Grunde machen wir das doch jetzt schon täglich bei der OTC-Abgabe, wenn wir entscheiden, ob eine Selbstmedikation möglich ist, oder Patienten in ärztliche Behandlung gehören. Es geht dabei nicht um eine Diagnosestellung, sondern um einen begründeten Verdacht, der abzuklären ist.«
Das Positionspapier sei nicht als Konfrontation zu verstehen, sondern als Einladung zum Dialog. Münch: »Wir haben eigentlich auch gar keine andere Wahl. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Wenn die Politik bestimmte Dinge umsetzen will, lässt sie sich von den Befindlichkeiten Einzelner nicht beeindrucken. Sie wird letztlich entscheiden. Ob eine rein politische Entscheidung dann für uns alle bessere ist, ist fraglich.«
Abseits vom politischen Tagesgeschäft verlieh Kammerpräsident Münch auf der gestrigen Versammlung dem Apotheker Ulrich Grosch die Wilhelm-Meissner-Medaille. Sie ist die höchste Auszeichnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und wird für besondere Verdienste um den Berufsstand verliehen. Am 13. Juli 1992 eröffnete Herr Grosch die Apotheke am Hauptbahnhof in Halberstadt. Diese Apotheke führt er bis heute. Im kommenden Jahr kann diese Apotheke auf ihr 35-jähriges Bestehen zurückblicken.
»Wer eine öffentlich Apotheke über einen so langen Zeitraum führt, weiß: Es geht nicht nur um Rezepte, Packungen und Abläufe. Es geht jeden Tag um Menschen, die konkrete Hilfe brauchen. Um Patienten, die Fragen haben. Um Angehörige, die sich Sorgen machen. Um chronisch Erkrankte, die nicht nur ein Arzneimittel benötigen, sondern einen verlässlichen Ansprechpartner. Genau hier liegt ein besonderes Schwergewicht des Wirkens von Ulrich Grosch: Sein langjähriges Engagement für Menschen mit Multipler Sklerose«, führte Münch in seiner Laudatio aus. Für sein Engagement im Bereich MS erhielt Grosch im Jahr 2023 den »Beate-und-Liese-Lotte-Müller-Preis« der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft.
Der Apotheker Ulrich Grosch (links) erhielt die Wilhelm-Meissner-Medaille. / © Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Ein weiteres Thema auf der Kammerversammlung war die Apothekerversorgung Niedersachsen. Jens Uwe Sänze, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, berichtete, dass zum 1. Januar 2027 eine Rentenerhöhung beschlossen werden soll. »In welcher Höhe, können wir erst auf den letzten Metern sagen«, so Sänze. Zudem erklärte er, dass das interne Risikomanagement funktioniere. Er könne ausschließen, dass schwerwiegende Probleme wie beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) auch bei der Apothekerversorgung Niedersachsen auftreten könnten. »Wir können Entwarnung für so etwas geben. Diese Art von Ereignissen kann es bei uns nicht geben«, sagte er. Man suche nach Anlagen mit einem »vernünftig ausgeprägten Anlage-Risikoprofil«, so Sänze.