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Lieferengpässe

Bundesregierung will keine neuen Lagerhaltungspflichten

Um die Situation bei der Lieferfähigkeit von Arzneimitteln zu verbessern, schlagen insbesondere die Krankenkassen oft neue Lager- und Bevorratungspflichten vor – sowohl für Hersteller als auch für Großhändler und Apotheken. Die Bundesregierung stellt nun aber klar, dass sie entsprechende Maßnahmen nicht verfolgt.
Benjamin Rohrer
06.01.2023  12:30 Uhr
Bundesregierung will keine neuen Lagerhaltungspflichten

Die Situation in den Apotheken ist weiterhin angespannt: Bei immer mehr Präparaten müssen die Apothekenteams ihre Patienten vertrösten und auf die Suche nach alternativen Belieferungsmöglichkeiten gehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat inzwischen einen ersten Plan vorgelegt, wie die Liefersituation kurz- aber auch langfristig verbessert werden soll. Kurzfristig sollen Apotheken beispielsweise Fiebersäfte häufiger herstellen können. Dafür hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Kassenärzte und Krankenkassen gebeten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Rezeptur-Verordnungen vorerst abzuschaffen, sodass die Mediziner häufiger Rezepturen verordnen können.

Langfristig sind mehrere Änderungen am Rabattvertragssystem und an den Festbeträgen geplant. Rabattverträge sollen künftig nicht mehr nur nach wirtschaftlichen Kriterien ausgeschrieben werden, Festbeträge werden teils abgeschafft, teils erhöht. Die Krankenkassen sind nicht wirklich zufrieden mit diesen Ideen. Aus ihrer Sicht würden insbesondere neue Lager- und Bevorratungspflichten für Hersteller, Großhändler und Apotheken die Situation verbessern. Der BKK Dachverband hatte in einem Positionspapier im vergangenen Jahr beispielsweise hinterfragt, ob die Apotheken ihrer in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegten Lagerhaltungspflicht (eine Woche) ordentlich nachkommen. Die Apotheken sollten daher besser kontrolliert werden, so der Kassenverband. Und auch Helmut Schröder, stellvertretender Chef des wissenschaftlichen Institutes der AOK (WiDO) hat erst kürzlich wieder neue Lagerpflichten für Hersteller gefordert.

BMG: Neue Pflichten wären nicht geeignet

Doch die Bundesregierung will zumindest bei Herstellern und Großhändlern auf solche Maßnahmen verzichten. In einer Kleinen Anfrage wollte die AfD-Fraktion im Bundestag kürzlich vom BMG wissen, ob die Koalition für Pharmaunternehmen und Großhändler neue Pflichten zur Bevorratung plane. Die Antwort des Ministeriums: »Die Bundesregierung prüft regelmäßig geeignete Maßnahmen, um die Arzneimittelversorgung weiter zu verbessern. Eine Ausweitung der bestehenden Bevorratungspflichten wird nicht als geeignet bewertet, langfristige Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden.«

In der Tat hat die Große Koalition die Lagerhaltungspflichten erst in der vergangenen Legislaturperiode verschärft. Denn mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) gilt seit April 2020, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegenüber Herstellern und Großhändlern auch spontan Vorgaben zur Lagerhaltung aussprechen kann – allerdings nur bei versorgungskritischen Arzneimitteln. Außerdem darf die Behörde seit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch Daten und Informationen zu bestehenden und drohenden Lieferengpässen bei den Unternehmen abfragen.

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