Apotheken sollen Lieferengpass-Pauschale erhalten |
Benjamin Rohrer |
20.12.2022 09:25 Uhr |
Medikament nicht lieferbar: Die Lieferengpässe bei Arzneimitteln bedeuten für Apotheken einerhebliches Maß an Mehrarbeit. / Foto: Fotolia/Minerva Studio
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am heutigen Dienstagmorgen erste Eckpunkte für ein Generikagesetz vorgelegt. Das Papier enthält fünf Regelungsbereiche, in denen die Bundesregierung auf die zunehmend schwierige Versorgungslage reagieren will. Unter anderem sollen die Preisbildungsregeln bei Kinderarzneimitteln geändert werden, bei Rabattvertragsausschreibungen soll es neue Kriterien geben und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll mehr Überwachungsmöglichkeiten bekommen.
Aber auch im Apothekenbereich sind Änderungen geplant. Zunächst will die Bundesregierung die in der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehaltenen Abgaberegeln verstetigen. Den bis zum Frühjahr 2023 geltenden Regelungen zufolge dürfen Apotheken bei Nicht-Verfügbarkeit auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben und beispielsweise auseinzeln oder stückeln.
Zudem soll es erstmals eine pauschale Vergütung für das Lieferengpass-Management in den Apotheken geben. »Für Arzneimittel, für die der Beirat eine versorgungskritische Lage festgestellt hat und für die die Apotheke eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten muss, wird den Apotheken eine Aufwandspauschale in Form eines in der AMPreisV verankerten Zuschlags in Höhe von 0,50 Euro vergütet«, heißt es in den Eckpunkten.
Außerdem sollen Patienten, die aufgrund von Liefer- oder Versorgungsengpässen mit Arzneimitteln im Wege der Auseinzelung versorgt werden, von der Zuzahlung entlastet werden. Des Weiteren soll die Zuzahlung bei Abgabe von Einzelpackungen bei nicht lieferbaren verordneten größeren Packungen auf die Zuzahlung des verordneten Arzneimittels begrenzt werden.
Drastische Schritte will die Bundesregierung bei der Preisbildung von Kinderarzneimitteln gehen. Der beim BfArM angesiedelte Lieferengpass-Beirat soll eine Liste von Arzneimitteln erstellen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. Für diese Medikamente dürfen zukünftig keine Rabattverträge abgeschlossen und keine Eingruppierungen in Festbetragsgruppen vorgenommen werden. Bestehende Festbeträge werden aufgehoben. Das Preismoratorium wird für diese Arzneimittel angepasst. Als neue Preisobergrenze wird das 1,5-fache eines aktuell bestehenden Festbetrags oder, sofern kein Festbetrag besteht, das 1,5-fache des Preismoratoriums-Preises festgelegt.
Die Krankenkassen sollen für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Mehrkosten von ärztlich verordneten Arzneimittel bis zum 1,5-fachen Festbetrag bei einer Abgabe von Arzneimitteln über Festbetrag übernehmen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.