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Entschließung

Bundesrat stellt sich gegen Importquote

Bürokratisch, nutzlos und eine Gefahr für den Patientenschutz: Der Bundesrat dringt erneut darauf, die Import-Förderklausel zu streichen.
Christina Müller
15.03.2019  14:08 Uhr

In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung fordert die Länderkammer das Parlament auf, den Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu ändern und die Importquote für Apotheken komplett abzuschaffen. »Bevor im Jahr 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Kraft trat, war die Import-Förderklausel das einzige Instrument zur Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel«, erinnert der Bundesrat. Inzwischen habe sie jedoch deutlich an Bedeutung verloren und »stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotenzial dar«.

Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts liegen die im Jahr 2017 erzielten Einsparungen durch Importarzneimittel bei lediglich 120 Millionen Euro, heißt es in der Resolution. Dem stünden für den gleichen Zeitraum Einsparungen von rund 4 Milliarden Euro durch Rabattverträge gegenüber. »Auch der vorbeugende Patientenschutz gebietet die Streichung der derzeit noch geltenden gesetzlichen Verpflichtung für Apotheken, bis zur Erfüllung einer jeweils vertraglich vorgesehenen Quote vorrangig importierte preisgünstige Arzneimittel abzugeben.«

Die Strafverfolgungsbehörden registrieren dem Bundesrat zufolge eine zunehmende Zahl von gefälschten Arzneimitteln, die über die komplexen Vertriebswege des Parallelhandels in den deutschen Markt gelangen. Durch die vielen beteiligten Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten seien Ursprung und Handelswege der Präparate oft kaum noch nachvollziehbar. Die brandenburgische Gesundheitsministerin, Susanna Karawanskij (Linke), sagte in ihrer Rede vor den Abgeordneten der Länder, kriminelle Banden nutzten dieses Einfallstor, um illegale Medikamente in die legalen Lieferketten einzuschleusen. »Der Profit ist immens und die Gefahr für die auf die Arzneimittel angewiesenen Patienten unermesslich.« Zuletzt hatte in Brandenburg der Skandal um illegal aus Griechenland importierte Krebsmedikamente im Fall Lunapharm für Aufregung gesorgt.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss unterstreicht der Bundesrat noch einmal seine Entschließung vom Dezember 2018, in der er das Kabinett aufgefordert hatte, die Import-Förderklausel fallenzulassen. Nun muss der Bundestag entscheiden, ob er dem Dringen des Rats nachkommt und das GSAV entsprechend anpasst. Die Chancen stehen gut, denn grundsätzlich ist für eine Verabschiedung des Gesetzes die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Bislang müssen Apotheker 5 Prozent ihres Umsatzes mit rezeptpflichtigen Medikamenten über Importe bestreiten. Voraussetzung ist dabei ein Preisabstand von mindestens 15 Prozent oder aber 15 Euro zum deutschen Original. Der Kabinettsentwurf des GSAV sieht eine gestaffelte Neuregelung der Import-Förderklausel vor: Kostet das Arzneimittel weniger als 100 Euro, muss der Import 15 Prozent günstiger sein. Bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro sind es demnach 15 Euro und bei Medikamenten, die teurer sind als 300 Euro, ist eine Differenz von 5 Prozent gefordert.

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