Die Importquote soll fallen |
Die Länder wollen Apotheker von der Verpflichtung freistellen, importierte Arzneimittel abzugeben. Foto: Imago/Westend61
In einer sogenannten Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Importförderklausel im Sozialgesetzbuch V zu streichen. Bislang müssen Apotheker 5 Prozent ihres Umsatzes mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln über Importe bestreiten. Voraussetzung ist dabei ein Preisabstand von mindestens 15 Prozent oder aber 15 Euro zum deutschen Original.
Nach Meinung der Länder hat die Quote in den zurückliegenden Jahren deutlich an Bedeutung verloren. Inzwischen sei sie »eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotenzial«, wie es in der Entschließung heißt. Tatsächlich haben die Krankenkassen im Jahr 2017 nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts lediglich 120 Millionen Euro mit Importarzneimitteln gespart. Zum Vergleich: Rabattverträge mit den Herstellern brachten den Kassen im gleichen Zeitraum rund 4 Milliarden Euro Ersparnis.
Für den Bundesrat ist ein Ende der Quote mit Blick auf die häufig komplexen Vertriebswege parallel gehandelter Präparate auch im Interesse der Patienten. »Aufarbeitung und Aufklärung von Fälschungsfällen, bei denen viele Handelsstufen und Staaten involviert sind, gestalten sich extrem schwierig«, argumentieren die Länder. Dabei erinnern sie insbesondere an Fälle aus den Jahren 2013 und 2014, in denen gefälschte Arzneimittel aus Italien unter anderem nach Deutschland gelangt waren. Die Aufarbeitung der Ereignisse habe insgesamt mehr als zwei Jahre in Anspruch genommen, heißt es. Grundsätzlich scheine der Mangel an Transparenz im Parallelvertrieb dabei kriminelles Handeln zu begünstigen.
Die Forderungen der Länder gehen zurück auf eine Initiative aus Brandenburg. Das Land war in dieser Sache aktiv geworden, nachdem im Sommer der Fall Lunapharm bekannt geworden war. Der Arzneimittelhändler aus Brandenburg soll mutmaßlich gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland in Deutschland vertrieben haben. Dabei steht auch die Wirksamkeit der sensiblen Präparate infrage, da nicht sicher ist, ob sie immer richtig gekühlt wurden. Als Reaktion auf die Vorfälle hatte eine Expertenkommission unter anderem das Ende der Importquote vorgeschlagen. Brandenburg legte daraufhin einen Antrag im Bundesrat vor, dem die anderen Länder heute gefolgt sind.
Eine generelle Gefahr für das Geschäftsmodell des Parallelhandels sieht der Bundesrat nicht, sollte die Importförderklausel fallen. Schließlich basiere der europäische Binnenmarkt auf dem Abbau von Handelshemmnissen und unterstütze damit auch den freien Warenverkehr von Arzneimitteln. Das Geschäftsmodell werde daher »auch ohne staatliche Förderung weiter Bestand haben«, heißt es. Zudem bleibe der Wettbewerb durch Importarzneimittel erhalten.
Wie die Bundesregierung auf das Votum der Länder reagiert, bleibt abzuwarten. Eine Entschließung hat keinen bindenden Charakter, sie bringt lediglich eine Haltung zum Ausdruck. Allerdings wird in Berlin zurzeit an mehreren Stellen über eine Abschaffung der Importförderklausel nachgedacht. Mit dem geplanten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel-Versorgung (GSAV) greift Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits in die Quote ein. So möchte er den 15-Euro-Abstand kippen, künftig müssten dann immer mindestens 15 Prozent zwischen den Preisen von Import und Original liegen. Ob die Förderklausel vollständig fällt, soll sich nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium im weiteren Gesetzgebungsverfahren klären.