Bundesrat billigt Implantateregister |
Nach einem Skandal um mangelhafte Silikon-Implantaten im Jahr 2010 stand die Sicherheit medizinischer Implantate oft im Fokus der Diskussion. / Foto: Fotolia/Gorodenkoff
Das Gesetz verpflichtet künftig die Hersteller von Implantaten dazu, ihre Produkte zu registrieren. Gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie Gesundheitseinrichtungen müssen dann Implantationen und Explantationen an das Register melden. Die Verantwortung für die zentrale Datensammlung übernimmt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Zudem richtet das Robert-Koch-Institut (RKI) eine unabhängige Vertrauensstelle ein, um personenbezogene Informationen zu pseudonymisieren.
An dem geplanten Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte es im Vorfeld heftige Kritik gegeben, weil das Ministerium in den Augen der Selbstverwaltung zu stark in einige Prozesse eingreifen wollte. Dabei ging es insbesondere um die Bewertungen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auch nach Ansicht der Länder war hier eine Grenze überschritten worden.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Ein solches Implantateregister hatte schon die vorherige Große Koalition vereinbart, aber nicht mehr umgesetzt.