Aufbau eines Implantate-Registers |
Ein verpflichtendes bundesweites Register soll mehr Qualität und Patientensicherheit bei Implantaten gewährleisten. Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate sollen als erstes erfasst werden können. / Foto: Adobe Stock/ denissimonov
Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen verpflichtend an die Datenbank melden, Hersteller müssen ihre Produkte registrieren. »Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat bekommen hat«, sagte Spahn heute im Nachgang des Kabinettsbeschlusses. Die erhobenen Daten sollen auch wissenschaftlich analysiert und bewertet werden, wie beispielsweise die Lebensdauer von Implantaten im Körper. Dadurch können zukünftig Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und der implantierenden Einrichtungen gezogen werden. Und nicht zuletzt ermöglicht das Register, Probleme bei Produkten schneller zu erkennen und betroffene Patienten im Zweifelsfall zu warnen.
Eingerichtet werden soll das neue Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) untersteht. Die Anschubfinanzierung erfolgt durch den Bund, der laufende Betrieb wird durch Entgelte finanziert. Eingebunden wird auch das Robert Koch-Institut (RKI), das eine unabhängige Vertrauensstelle einrichtet, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Über die Telematikinfrastruktur sollen die Datensätze übermittelt werden, erläutert das BMG die Zusammenarbeit aller Beteiligten in einer Erklärung. Voraussichtlich ab Mitte 2021 sollen Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate als erste Implantate erfasst werden können. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, verkündet werden soll es voraussichtlich zum Jahresende.