Bundesländer setzen Lauterbach bei Lieferengpässen unter Druck |
Mit den Forderungen der politischen Führungen der Bundesländer wird der Ruf nach Nachbesserungen zum Gesetz nun immer lauter. Auch die ABDA pocht vehement auf eine Nachjustierung. Um die Engpässe bei Rabattarzneimitteln auch zukünftig flexibel handhaben und so die Arzneimittelversorgung weiterhin sicherstellen zu können, fordert die Standesvertretung eine Verstetigung der seit drei Jahren praktizierten Austauschfreiheiten. Im Zuge der Pandemie war den Apothekerinnen und Apothekern mit der SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVV) mehr Spielraum beim Managen der Rabattverträge eingeräumt worden. Dies sollte sicherstellen, dass wenn ein Medikament nicht lieferbar ist, unbürokratisch und schnell auf ein vergleichbares Produkt ausgewichen werden kann und der Patient nicht wieder zurück zum Arzt oder erneut in die Apotheke kommen muss. Mit dem geplanten Engpass-Gesetz werden diese Rechte aber wieder erheblich beschnitten und zudem an eine Engpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gekoppelt.
Zuletzt hat die Koalition noch kurz vor knapp eine Übergangslösung bewilligt, sodass nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2-AMVV zum 7. April die flexiblen Austauschmöglichkeiten zumindest bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Engpass-Gesetzes zum 1. August erlaubt bleiben.