Lieferengpass-Gesetz soll erst im August in Kraft treten |
Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll der Bundestag das Lieferengpass-Gesetz erst kurz vor der Sommerpause beschließen. / Foto: IMAGO/Christian Spicker
Die Lieferengpass-Datenbank beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wächst und wächst – obwohl fehlende OTC-Arzneimittel noch nicht einmal dort aufgeführt sind. Kurzum: Die Versorgungslage in den Apotheken ist weiterhin kritisch: Viele Patienten müssen vertröstet werden, die Apothekenteams müssen bei immer mehr Verordnungen ihre Beschaffungskünste unter Beweis stellen, damit die Versorgung überhaupt noch aufrechterhalten werden kann.
Zur dauerhaften Verbesserung der Lage hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich einen Entwurf für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) vorgelegt. Neben kleineren Änderungen am Rabattvertragssystem (Diversifizierung der Ausschreibungen bei Antibiotika und Onkologika), einem neuen Frühwarnsystem für Engpässe, Lockerungen bei den Festbeträgen, neuen Bevorratungspflichten für Generika-Hersteller sind für Apotheken teils Lockerungen an den Austauschregeln und eine Engpass-Pauschale enthalten.
Selbst wenn die Maßnahmen die Versorgung verbessern könnten, wird es noch etwas dauern, bis sie in der Versorgungsrealität ankommen. Denn laut einem BMG-internen Zeitplan für das Gesetz soll das Gesetz erst kurz vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen werden, damit es am 1. August in Kraft treten kann.
Derzeit befindet sich der Referentenentwurf aus dem Ministerium von Minister Karl Lauterbach (SPD) in der finalen Abstimmung zwischen den Ministerien der Ampel-Koalition. Nach dieser Abstimmung wird es einen Kabinettsentwurf geben, den das BMG laut Zeitplan am 29. März ins Bundeskabinett einbringen könnte. Winkt die Bundesregierung das Papier durch, könnte sich der Bundesrat erstmals am 12. Mai mit dem Gesetz beschäftigen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, die Länder können aber nach der ersten Befassung eine Kommentierung abgeben, die die Bundesregierung dann in einer Gegenäußerung bewerten kann.