Lieferengpass-Gesetz soll erst im August in Kraft treten |
Am 25. oder 26 Mai soll sich dann auch der Bundestag erstmals mit dem Vorhaben befassen. Ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Gesetz könnte dann die Woche ab dem 12. Juni werden – in dieser Woche soll die Verbändeanhörung im Bundestag stattfinden. Die Fachverbände werden dabei nochmals die Gelegenheit haben, ihre Kritik am Vorhaben auch den Abgeordneten vorzutragen. In den Tagen und Wochen vor und nach der Anhörung werden dann die Gesundheitsexpertinnen und -experten der Regierungsfraktionen erfahrungsgemäß Änderungsanträge ins Gesetz einbringen.
Am 22. oder 23. Juni soll das Gesetz dann im Bundestag beschlossen werden. Die zweite Befassung im Bundesrat könnte dann am 7. Juli folgen, damit das Vorhaben am 1. August beziehungsweise am ersten Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten kann.