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Krankenhauszukunftsgesetz

Botendienst-Honorar für Apotheker soll verstetigt werden

Die seit einigen Wochen bestehende Vergütung für die Botendienste der Apotheker soll dauerhaft eingeführt werden. Der Pharmazeutischen Zeitung liegt eine Formulierungshilfe für eine Krankenhausreform vor, mit der die Sondervergütung verstetigt, aber auf 2,50 Euro gesenkt werden soll.
Benjamin Rohrer
06.08.2020  21:00 Uhr

Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit mehreren arzneimittelpolitischen Maßnahmen auf die Coronakrise reagiert. Den Apotheken wurden unter anderem mehr Freiheiten bei der Abgabe nicht rabattierter Arzneimittel gewährt. Außerdem gilt seitdem eine neue Vergütung für Botendienste: Die Apotheken konnten den Kassen eine einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro in Rechnung stellen. Zudem wird seitdem jede einzelne Lieferung mit 5 Euro vergütet. Alle Maßnahmen dieser Verordnung gelten allerdings nur bis Ende September dieses Jahres.

Die Apotheker hatten sich in den vergangenen Wochen vehement dafür eingesetzt, die Botendienst-Vergütung dauerhaft einzuführen – schließlich macht die Belieferung vieler, insbesondere sogenannter Risikopatienten, aus hygienischen Gründen Sinn. Die Pharmazeuten haben ihre Auslieferungen seit Beginn der Coronakrise daher ausgeweitet – und somit Personal, Zeit und Geld in die Botendienste investiert.

Das Bundesgesundheitsministerium will den Apothekern nun offenbar entgegenkommen. Der Pharmazeutischen Zeitung liegt eine Formulierungshilfe zum sogenannten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vor, mit der das Ministerium in erster Linie die Krankenhausfinanzierung reformieren will. Konkret geht es darum, die seit Jahren zurückhaltenden Investitionen der Bundesländer in die Krankenhäuser auszugleichen. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geleitete Ministerium will einen Krankenhauszukunftsfonds einrichten, aus dem die Häuser dabei unterstützt werden, beispielsweise Investitionen in digitalere Versorgungsformen zu stemmen.

Doch mit dem KHZG soll nach den Wünschen des BMG auch die Apotheker-Vergütung reformiert werden. Die bislang nur zeitlich befristete Maßnahme der Botendienst-Vergütung soll also dauerhaft im SGB V verankert werden. Konkret heißt es:

»Die bisher in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelte Vergütung für den Botendienst der Apotheken wird verstetigt und von 5 Euro auf 2,50 Euro je Botendienst gesenkt.«
Formulierungshilfe zum Krankenhauszukunftsgesetz

Zur Begründung heißt es im Entwurf, dass die dauerhafte Einführung notwendig sei, »um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen«. Und weiter: »Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.«

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