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Kassen-Analyse

Barmer beschwert sich über geringe Botendienstquote

Die Krankenkasse Barmer hat in einer Datenanalyse die Botendienste der Apotheken analysiert. Anlass für die Erhebung ist das während der Coronavirus-Pandemie eingeführte Botendienst-Honorar, das die Kasse grundsätzlich hinterfragt. Laut Analyse wurden die Ziele der neuen Vergütung – die Kontaktvermeidung und die bessere Versorgung vulnerabler Gruppen – verfehlt.
Benjamin Rohrer
01.11.2022  10:40 Uhr
Barmer beschwert sich über geringe Botendienstquote

Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Coronavirus-Pandemie mit mehreren arzneimittelpolitischen Maßnahmen auf die Krise reagiert. Unter anderem wurde eine neue Vergütung für Botendienste etabliert: Die Apotheken konnten den Kassen eine einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro in Rechnung stellen. Zudem wurde danach jede einzelne Lieferung mit 5 Euro vergütet. Da die Maßnahmen allerdings nur befristet galten, verankerte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Honorar auch im Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das der Bundestag im Dezember 2020 beschloss. Seitdem liegt die dauerhafte Lieferungsvergütung allerdings nur noch bei 2,50 Euro.

In der Coronavirus-Verordnung war das Botendienst-Honorar mit der Kontaktvermeidung begründet worden: Die Apotheken sollten ihre Auslieferungen steigern, damit insbesondere vulnerable Personengruppen in der Offizin weniger persönliche Kontakte haben. Im VOASG wurde die dann halbierte Vergütung von der damaligen Großen Koalition so begründet: »(Das Honorar) ist notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werdenden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.«

Umfassende Analyse der Barmer-Abrechnungsdaten

Die Barmer hat es sich zum Ziel gesetzt zu hinterfragen, ob diese Ziele mittlerweile erreicht wurden. Für ihre Analyse hat die Kasse insbesondere die eigenen Abrechnungsdaten genutzt – die Barmer hat eigenen Angaben zufolge einen Anteil von rund 14 Prozent an allen GKV-Rezepten. Laut Barmer haben etwa 93 Prozent aller Apotheken in Deutschland im Analysezeitraum (Mai 2020 bis April 2022) Botendienste bei der Barmer in Rechnung gestellt. Die Zahlen zeigen zunächst, dass sowohl die absolute Zahl der geleisteten Botendienste als auch der Anteil der Botendienste an allen Belieferungen zwischen Mai 2020 und April 2022 zwar leicht schwankte, aber dabei konstant blieb. Laut Barmer rechneten die Apotheken im Mai 2020 rund 335.000 Lieferungen ab, zwischendurch stieg die Zahl kurzfristig auf knapp über 400.000 – im April 2022 lag sie dann allerdings wieder bei 335.000. Und auch der Anteil der Botendienste an allen Belieferungen lag stetig bei rund 7 Prozent.

Deutlich gesunken sind allerdings die Ausgaben der Barmer mit Inkrafttreten des VOASG, also nach der Halbierung der Vergütung. Während die Kasse während der Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (5 Euro pro Lieferung) noch rund 2 Millionen Euro pro Monat für Botendienste ausgab, sind es seit Januar 2021 durchgehend etwa 1 Million Euro pro Monat. Insgesamt hat die Barmer der Analyse zufolge inzwischen rund 30 Millionen Euro für das Botendiensthonorar ausgegeben.

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