Barmer beschwert sich über geringe Botendienstquote |
Die Barmer hat sich auch die regionale Verteilung der Botendienstquote angeschaut. Logischerweise gibt es zwischen Stadtstaaten wie Berlin (3,1 Prozent) und Flächenländern wie etwa Rheinland-Pfalz (8,8 Prozent) deutliche Unterschiede. Allerdings gibt es auch Flächenländer wie Bayern (4,1 Prozent) und Brandenburg (3,9 Prozent), in denen die Lieferungen laut Barmer-Daten nur zurückhaltend angeboten werden. Die höchste Quote (9,4 Prozent) liegt im Saarland vor. Die Krankenkasse hat die Botendienstquote schließlich auch nach Landkreisen analysiert. Demzufolge liegt die Quote nur in Großstädten (5,5 Prozent) leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 7 Prozent. In städtischen Kreisen, ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen sowie in dünn besiedelten Kreisen schwankt die Quote zwischen 7 und 8 Prozent.
Erkennbare Unterschiede hingegen gibt es bei den Altersgruppen der belieferten Patienten. Dabei gilt laut Barmer-Daten: Je älter die Apothekenkunden sind, desto häufiger wurden Botendienste durchgeführt. Während die Quote in den Altersgruppen bis 50 Jahre deutlich unter 4 Prozent liegt, wurden Patienten ab 80 Jahren in rund 9 Prozent aller Fälle beliefert.
Die Barmer kommt zu einem ernüchternden Fazit. Die Bundesquote von etwa 7 Prozent habe sich durch die Vergütung nicht gesteigert. Es gebe auch fast keine Unterschiede bei den Belieferungsquoten von Landbevölkerungsgruppen und Gruppen in städtischen Kreisen. »Die Lieferung von Arzneimitteln mittels Botendienst aus Apotheken bildet daher immer noch eine Ausnahme in der Versorgung, und das in jeder Altersgruppe der Versicherten. So lässt sich die Frage stellen, ob der bei der Einführung dieser Leistung im Mittelpunkt stehende Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen vor vermeidbaren Kontakten erreicht wurde.« Auch die 9-Prozent-Quote bei den Über-80-Jährigen hält die Kasse für »unerwartet gering«.
Bei ihrer Analyse macht die Kasse allerdings einen entscheidenden Fehler: An mehreren Stellen im Papier gibt die Barmer an, dass der Verordnungsgeber mit Einführung des Botendiensthonorars in der Coronavirus-Verordnung damals eine Zielquote von 20 Prozent vorgegeben habe. Das ist nicht richtig. Vielmehr hatte das BMG damals beispielshaft vorgerechnet, dass die Krankenkassen mit jährlichen Mehrausgaben von rund 60 Millionen Euro zu rechnen hätten, wenn die Quote auf 20 Prozent steigen würde. Die Barmer beschwert sich auch darüber, dass der Gesetzgeber keine Zielvorgaben für die verstetigte Botendienstvergütung vorgegeben habe. Aber auch das ist nicht richtig. Wie oben beschrieben, wollte der Gesetzgeber insbesondere in ländlichen Regionen dafür sorgen, dass ältere Personengruppen häufiger durch Botendienste beliefert werden. Trotzdem kommt die Kasse zu dem Schluss: »Es muss daher insgesamt eine Zielverfehlung attestiert werden, da der Gesetzgeber bislang keine über die Kontaktvermeidung hinausgehenden Ziele des Botendienstes benannt hat.«
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