BMG verschiebt flächendeckende E-Rezept-Einführung |
Künftig soll die elektronische Verordnung auch über die entsprechende E-Rezept-App der Gematik in die Apotheken gelangen. Damit das E-Rezept flächendeckend ausgerollt werden kann, sollen nun weitere Test erfolgen. / Foto: picture alliance/dpa
Es ist ein Einlenken in letzter Minute: Kurz vor dem gesetzlich bundesweit verbindlichen Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 zieht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Notbremse und verlängert die Testphase. Das geht aus einem Brief des BMG an die Gesellschafter der Gematik (zu denen auch der Deutsche Apothekerverband gehört) hervor. Nach massiver Kritik der Gematik-Gesellschafter an der Umsetzung einer aus ihrer Sicht unausgereiften Funktionsfähigkeit des neuen, digitalen Verordnungssystems geht das BMG damit nun auf die Forderung der Leistungserbringer ein: Sie hatten sich zuletzt in einer gemeinsamen Mitteilung gegen die für den 1. Januar vorgesehene Einführung ausgesprochen.
Derzeit erreiche das BMG eine Vielzahl von Rückmeldungen aus dem Gesellschafterkreis der Gematik zur bevorstehenden Einführung des E-Rezepts, heißt es in dem Schreiben des BMG, das der PZ vorliegt. Insbesondere würden erhebliche Bedenken geäußert, ob angesichts des noch laufenden Feldtests der Gematik und nicht hinreichender Erprobung der gesamten Prozesskette eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird. Das BMG teilt nach eigenen Angaben die Auffassung, dass sich aus den bisherigen Ergebnissen der Testung in der Fokusregion Berlin/Brandenburg aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl noch nicht die erforderlichen Rückschlüsse ziehen ließen auf eine flächendeckende technische Funktionalität. Die flächendeckende technische Verfügbarkeit sei aber Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ( § 360 Absatz1 SGB V). Wie kürzlich berichtet, war auch die Gematik selbst unzufrieden mit der bisherigen Testphase: Unter anderem hatten sich nur wenige Praxis-Softwarehäuser, nur zwei Krankenkassen und nicht alle Rechenzentren beteiligt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.