| Cornelia Dölger |
| 28.07.2026 14:30 Uhr |
Mit dem regelmäßigen Verweis auf die Paritätische Stelle macht sich die Politik einen schlanken Fuß, denn die Durchschlagskraft dieses Gremiums ist wegen des Haftungsproblems bekanntlich überschaubar – auch wenn das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Problem teilweise adressiert hat. Die Mitglieder hafteten bislang aber persönlich. Mithin hat das Gremium noch keine Entscheidungen in der Sache getroffen.
Mit dem am 2. Juli in Kraft getretenen ApoVWG wurde zwar geregelt, dass »eine persönliche Haftung der Mitglieder der zuständigen Stelle (…) auszuschließen« sei. Das finanzielle Risiko für die Institutionen bleibt dennoch bestehen. Die ABDA fordert daher, dass Entscheidungen rechtlich dem Staat zugerechnet werden und die Haftung letztlich beim Staat liegt.
Dass hier die Politik eingreifen und die Versender endlich einfangen soll, forderte unlängst auch ABDA-Präsident Thomas Preis in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Konkret drang er darauf, »Verstöße gegen die geltende Arzneimittelpreisbindung staatlicherseits sanktionierbar zu machen«. Eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB V) sei dringend erforderlich.
Eine Formulierungshilfe für das Gesetz lieferte die ABDA gleich mit. Demnach könnte das Rx-Boni-Verbot an der Stelle verankert werden, wo der Einzug der Zuzahlung geregelt ist. Der Formulierungsvorschlag: »Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten nicht verzichten. Die Werbung mit einem Verzicht ist verboten.«