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CSU-Vorstoß
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BMG soll Zuzahlungsproblem lösen

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind die Zuzahlungen auf Rx-Medikamente um 50 Prozent gestiegen. Versender gehen mit dem Angebot, die Zuzahlung zu erlassen, bereits auf Kundenfang. Nun sei das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Pflicht, so Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU).
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 28.07.2026  14:30 Uhr

»Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 Euro und höchstens 15 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels«, heißt es in der Fassung des GKV-Spargesetzes, die Bundestag und Bundesrat am 10. Juli angenommen haben. Die Versender nehmen die Steigerung zum Anlass, ein weiteres Mal mit Rabattangeboten auf Rezeptfang zu gehen, und bieten an, die Zuzahlungen auf Rx selbst zu übernehmen.

Dass sie damit gegen Preis- und Werbevorschriften verstoßen, verfängt bei den Versendern bekanntlich nicht. In der Politik stößt das Angebot auf ein geteiltes Echo. Die Grünen sehen darin eine willkommene Entlastung für Versicherte und plädieren dafür, auch lokalen Apotheken einen solchen Verzicht zu gestatten. Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta forderte laut »Welt«: »Das ist Wettbewerb im Interesse der Versicherten und sollte auch für Vor-Ort-Apotheken erlaubt werden.«

Die Union will hingegen gesetzlich nachschärfen. Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) teilte der PZ mit, die gesetzliche Zuzahlung sei kein Marketinginstrument, sondern Teil der solidarisch finanzierten Arzneimittelversorgung. Wer GKV-Rezepte beliefert und mit den Krankenkassen abrechnet, müsse die Regeln dieses Systems einhalten. Daher solle »unmissverständlich geregelt werden, dass auch die vollständige oder teilweise Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung als unzulässige Zuwendung gilt und nicht beworben werden darf«.

»Neue Eskalationsstufe der Wettbewerbsverzerrung«

Die CSU sieht in den neuen Rabattangeboten eine weitere Zuspitzung des umstrittenen Geschäftsgebarens und fordert Lösungen. Es sei »eine neue Eskalationsstufe der Wettbewerbsverzerrung zulasten unserer Vor-Ort-Apotheken«, wie Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger gegenüber der PZ betont. Er halte »diese aggressive Form des Marketings nicht nur für provokant, sondern für rechtswidrig«.

Daher seien die Spielräume für die Versender zu minimieren, das betont auch Borchardt. Pilsinger zweifelt zudem an, dass es bereits ausreichend Instrumente gegen die Versenderrabatte gibt. Das BMG hatte gegenüber der »Welt« einmal mehr mit der Paritätischen Stelle argumentiert, die aktiv werden und vorgesehene Sanktionen durchsetzen müsse. Das ist laut § 129 SGB V auch die Aufgabe des Gremiums, das gemeinsam vom Deutschen Apothekerverband (DAV) und vom GKV-Spitzenverband eingerichtet wurde. An dessen Durchschlagskraft wird allerdings gezweifelt.

In dieser Sache sieht Pilsinger denn auch nicht die Selbstverwaltung in der Pflicht, sondern das BMG. An der Effizienz der Paritätischen Stelle habe er seine Zweifel, so Pilsinger zur PZ. Er habe sich daher bereits an das Ministerium gewandt und es gebeten zu prüfen, »inwieweit diese Masche in der Apothekenbetriebsordnung lückenlos verboten und bei Verstoß geahndet werden kann«.

Wie sich das BMG einen schlanken Fuß macht

Mit dem regelmäßigen Verweis auf die Paritätische Stelle macht sich die Politik einen schlanken Fuß, denn die Durchschlagskraft dieses Gremiums ist wegen des Haftungsproblems bekanntlich überschaubar – auch wenn das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Problem teilweise adressiert hat. Die Mitglieder hafteten bislang aber persönlich. Mithin hat das Gremium noch keine Entscheidungen in der Sache getroffen.

Mit dem am 2. Juli in Kraft getretenen ApoVWG wurde zwar geregelt, dass »eine persönliche Haftung der Mitglieder der zuständigen Stelle (…) auszuschließen« sei. Das finanzielle Risiko für die Institutionen bleibt dennoch bestehen. Die ABDA fordert daher, dass Entscheidungen rechtlich dem Staat zugerechnet werden und die Haftung letztlich beim Staat liegt.

Dass hier die Politik eingreifen und die Versender endlich einfangen soll, forderte unlängst auch ABDA-Präsident Thomas Preis in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Konkret drang er darauf, »Verstöße gegen die geltende Arzneimittelpreisbindung staatlicherseits sanktionierbar zu machen«. Eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB V) sei dringend erforderlich.

Eine Formulierungshilfe für das Gesetz lieferte die ABDA gleich mit. Demnach könnte das Rx-Boni-Verbot an der Stelle verankert werden, wo der Einzug der Zuzahlung geregelt ist. Der Formulierungsvorschlag: »Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten nicht verzichten. Die Werbung mit einem Verzicht ist verboten.«

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