BMG setzt Masken-Honorar auf 3,90 Euro fest |
Für die Abgabe von Schutzmasken an die 5 Millionen Grundsicherungsbezieher müssen die Apotheken laut Verordnung einmalig eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der abgegebenen Masken und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergeben. Die Nachweise müssen sie bis zum 31. Dezember 2024 speichern oder aufbewahren. »Die Apotheken behalten das Informationsschreiben ein und versehen dieses mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person«, heißt es in der Verordnung. Die Abrechnung soll dann einmalig über die Rechenzentren bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.
In einem ersten Verordnungsentwurf vom 29. Januar 2021 wollte Spahn die Absenkung des Honorars bereits ab dem 10. Februar einführen. Dies hätte die Abrechnung der zweiten Masken-Abgabe aber verkompliziert. Denn bereits früher abgegebene Berechtigungsscheine wären mit 6 Euro je Maske vergütet worden, während die kurz vor Ablauf der Frist eingelösten Scheine nur noch mit 3,90 Euro honoriert worden wären.
Bereits Mitte Dezember 2020 hatte Spahn mittels der ersten Masken-Verordnung geregelt, dass Risikopatienten sowie alle Über 60-Jährige mit Atemschutzmasken versorgt werden. Allerdings war die erste Phase der Maskenaktion von einem chaotischen Ansturm geprägt, da es keine Abrechnung pro Maske gab und die Apotheken bis Anfang Januar 2021 einen pauschalen Betrag über den Nacht- und Notdienstfonds erhielten. Für die beiden Masken-Abgabewellen ab Januar 2021 hatte Spahn im Dezember dann eine Vergütung von 6 Euro je Maske angesetzt. Vergangene Woche kündigte er auf Nachfrage der PZ an, diese Vergütung nochmal zu prüfen und abzusenken, denn der Markt habe sich in der Zwischenzeit geändert. Die Preise der FFP2-Masken sind in den vergangenen Wochen stark gesunken, zudem kritisierte die Opposition die Vergütungshöhe der Apotheker.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich erst kürzlich in einer Videobotschaft zu den BMG-Plänen, das Masken-Honorar der Apotheker zu kürzen, zu Wort gemeldet.
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