Pharmazeutische Zeitung online
Schutzmasken-Verordnung

BMG setzt Masken-Honorar auf 3,90 Euro fest

Bald sollen die Apotheker statt 6 Euro nur noch 3,90 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer erhalten. Damit korrigierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die angekündigte Absenkung des Honorars noch etwas nach unten. In einem ersten Änderungsentwurf der Verordnung waren zunächst rund 3,93 Euro brutto geplant.
Charlotte Kurz
Jennifer Evans
05.02.2021  16:36 Uhr
Einlösung mit Informationsschreiben und Personalausweis

Einlösung mit Informationsschreiben und Personalausweis

Für die Abgabe von Schutzmasken an die 5 Millionen Grundsicherungsbezieher müssen die Apotheken laut Verordnung einmalig eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der abgegebenen Masken und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergeben. Die Nachweise müssen sie bis zum 31. Dezember 2024 speichern oder aufbewahren. »Die Apotheken behalten das Informationsschreiben ein und versehen dieses mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person«, heißt es in der Verordnung. Die Abrechnung soll dann einmalig über die Rechenzentren bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.

In einem ersten Verordnungsentwurf vom 29. Januar 2021 wollte Spahn die Absenkung des Honorars bereits ab dem 10. Februar einführen. Dies hätte die Abrechnung der zweiten Masken-Abgabe aber verkompliziert. Denn bereits früher abgegebene Berechtigungsscheine wären mit 6 Euro je Maske vergütet worden, während die kurz vor Ablauf der Frist eingelösten Scheine nur noch mit 3,90 Euro honoriert worden wären.

Bereits Mitte Dezember 2020 hatte Spahn mittels der ersten Masken-Verordnung geregelt, dass Risikopatienten sowie alle Über 60-Jährige mit Atemschutzmasken versorgt werden. Allerdings war die erste Phase der Maskenaktion von einem chaotischen Ansturm geprägt, da es keine Abrechnung pro Maske gab und die Apotheken bis Anfang Januar 2021 einen pauschalen Betrag über den Nacht- und Notdienstfonds erhielten. Für die beiden Masken-Abgabewellen ab Januar 2021 hatte Spahn im Dezember dann eine Vergütung von 6 Euro je Maske angesetzt. Vergangene Woche kündigte er auf Nachfrage der PZ an, diese Vergütung nochmal zu prüfen und abzusenken, denn der Markt habe sich in der Zwischenzeit geändert. Die Preise der FFP2-Masken sind in den vergangenen Wochen stark gesunken, zudem kritisierte die Opposition die Vergütungshöhe der Apotheker.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich erst kürzlich in einer Videobotschaft zu den BMG-Plänen, das Masken-Honorar der Apotheker zu kürzen, zu Wort gemeldet.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa