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Gestaffelte Fixumserhöhung
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BMG schließt Änderungen an Verhandlungslösung nicht aus

Die von der Finanzkommission Gesundheit empfohlene gestaffelte Honorarerhöhung würde auch die Architektur der geplanten Verhandlungslösung berühren. Pragmatischer Kompromiss, sagt der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner zur PZ. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf das laufende Verfahren.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.04.2026  16:00 Uhr

Die geplante Verhandlungslösung steht im Entwurf zur »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«, die sich aktuell bei der EU-Kommission zur Notifizierung befindet und in diesen Tagen zurückerwartet wird.

Die Verhandlungslösung besagt, dass das Honorar künftig zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschem Apothekerverband (DAV) direkt ausgehandelt werden soll. Das Ergebnis soll dann dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt werden. Die Verordnung soll parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) greifen, das derzeit parlamentarisch beraten wird.

Angedacht war, dass die Verhandlungen ab 2027 starten – und zwar auf dem Sockel des auf 9,50  Euro erhöhten Honorars. Im nachgeschärften Verordnungsentwurf ist der Betrag zwar nicht aufgeschrieben – er findet sich außer im Koalitionsvertrag bislang nirgends –, aber mündlich wurde die Startmarke wiederholt mit 9,50 Euro ausgegeben.

Mündliche Zusage: Verhandlungen ab 9,50 Euro

Etwa hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim PZ-Livetalk »Alex’ Doppelte Dosis« im Januar versichert, dass beim beim erhöhten Fixum gestartet werde – nicht bei den derzeitigen 8,35 Euro. Die Verhandlungslösung müsse »da draufsetzen«, die Erhöhung müsse nicht erst verhandelt werden. Sie wolle »vertragstreu« bleiben, so Warken.

Mindestens einen der Pfeiler – Starttermin oder -betrag – dürfte das BMG aber nicht halten können, sofern es den vergangene Woche vorgestellten Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit folgt. Die Gruppe rät zwar, das Fixum anzuheben, dies allerdings gestaffelt. Damit soll die Honoraranpassung an der Grundlohnsumme ausgerichtet werden. Ergebnis einer solchen Streckung wäre, dass der politisch gewollte Betrag von 9,50 Euro nicht sofort und auch nicht 2027 erreicht wird, sondern erst 2031.

Und damit würde theoretisch einhergehen, dass die Verhandlungslösung auf 2031 verschoben wird, wenn man sich bereits in der nächsten Legislatur befindet. Oder aber man verhandelt früher, dann aber auf niedrigerem Startniveau.

Greiner: Umsetzung ist Sache der Politik

Die Finanzkommission Gesundheit sieht hier indes keine großen Gegensätze, sondern einen pragmatischen Kompromiss. »Wenn man unserer Empfehlung folgt und die versprochene Erhöhung in Schritten vollzieht und danach erst zu Verhandlungen übergeht, ist das nicht weit weg von einer Lösung, die sofort in 2027 mit Verhandlungen startet«, so der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Greiner zur PZ. 

Wie die Politik die Dynamisierung des Honorars grundsätzlich umsetze, sei dann »nicht mehr Sache der Kommission«. Auch das Ausgangsniveau sei eine politische Entscheidung. Nicht von ungefähr habe die Kommission der Politik mit der großen Anzahl von Empfehlungen »einen weiten Ermessensspielraum« eingeräumt, so Greiner. Es gebe viel mehr Einsparvorschläge, als zur Deckung des erwarteten Defizits bei den Kassen nötig wären.

Ob das BMG sich die gestaffelte Anpassung aus dem Maßnahmen-Baukasten aussucht, ist noch offen. Derzeit werden die Vorschläge geprüft, ein Gesetzesverfahren soll bald starten, konkreter will man beim Apothekenthema noch nicht werden. Auf PZ-Anfrage ließ das Ministerium aber durchblicken, dass mögliche Änderungen auch an der Verordnung zumindest nicht auszuschließen sind, sondern »abzuwarten bleiben«. Derzeit gelte für die Verordnung nach wie vor die Stilhaltefrist,  innerhalb derer es keine Änderungen am Entwurf gibt. Am 14. Januar war die Verordnung nach Brüssel geschickt worden. Die Stillhaltefrist dauert drei Monate.

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