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Testverordnung

BMG erinnert Kassenärzte an Abrechnungspflichten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollen sich zeitnah über die weitere Abrechnung der Coronavirus-Bürgertests austauschen. Die Kassenärzte hatten wegen der novellierten Test-Verordnung mit einem Abrechnungsboykott gedroht. Das BMG erinnert die Mediziner nun aber an ihre Pflichten.
Benjamin Rohrer
04.07.2022  11:04 Uhr

BMG erinnert an Verwaltungsaufgaben

Dass die KVen die Abrechnung vor diesem Treffen unverzüglich einstellen, will das BMG unbedingt vermeiden. In dem Antwortschreiben erinnert das Ministerium die Standesvertretung der Mediziner daher auch an ihre Pflichten: »Bis dahin darf ich von der unbedingten Bereitschaft der KVen ausgehen, die ihnen nach der TestV verbindlich zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auch in Zukunft ordnungsgemäß wahrzunehmen«, schreibt BMG-Abteilungsleiter Michael Weller.

Dass das BMG bei den neuen Kontrollpflichten einen Schritt auf die Ärzte zugeht, ist aber sehr wahrscheinlich. Lauterbach kündigte am vergangenen Freitag auf Twitter an: »Mit der KBV und Herrn Gassen sind wir schon in konstruktiven Gesprächen zur Abrechnung der Bürgertests. Die Tests werden bleiben und ab heute korrekt abgerechnet. Die sind nicht sinnfrei sondern helfen, dass Infizierte andere nicht anstecken.«

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