BMG erinnert Kassenärzte an Abrechnungspflichten |
Das Bundesgesundheitsministerium antwortete mit einem Schreiben auf die Drohung der Kassenärztlichen Vereinigungen über einen Abrechnungsboykott für die Bürgertests. / Foto: imago/Müller-Stauffenberg
Seit dem vergangenen Donnerstag gilt die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) novellierte Testverordnung. Sie sieht einerseits vor, dass Teststellen – also auch Apotheken – nur noch maximal 9,50 Euro pro Bürgertest abrechnen können. Vulnerable Gruppen sollen weiterhin einen kostenlosen Test bekommen, zudem ist für bestimmte Gruppen eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro vorgesehen. Alle anderen sollen voll zahlen. Durch die neuen Regelungen haben die Teststellen außerdem diverse neue Kontrollpflichten erhalten: Die Personengruppen, die weiterhin kostenlose Bürgertests erhalten sollen, müssen ihre Berechtigung gegenüber den Teststellen nachweisen.
Die Standesvertretung der Mediziner ist verärgert über diese Neuregelungen. In einem gemeinsamen Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) kündigten die KVen vergangene Woche an, »dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen künftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können«. Dass die neue Verordnung die Testungen an viele unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen knüpfe, sei angesichts der »schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik« nicht hinnehmbar.
Das Ministerium hat Ende vergangener Woche schriftlich auf diese Androhung geantwortet. In dem Antwortschreiben, das der PZ vorliegt, erinnert das BMG die Kassenärzte aber an die Bedeutung der Bürgertests. »Ihnen ist bewusst, dass das in der TestV verkörperte Testkonzept der Bundesregierung einen zentralen und unentbehrlichen Bestandteil der Pandemiebekämpfung bildet und maßgeblich von der Mitwirkung des KV-Systems abhängt. Die Bürgertests sind in der jetzt stark steigenden Zahl von Coronainfektionen dringend notwendig und das Angebot darf nicht unterbrochen werden.« Über die Sorgen der Mediziner will sich das BMG trotzdem »sofort« mit der KBV austauschen, um die Thematik gemeinsam erörtern und den Dialog aufnehmen, heißt es in dem Brief.
Dass die KVen die Abrechnung vor diesem Treffen unverzüglich einstellen, will das BMG unbedingt vermeiden. In dem Antwortschreiben erinnert das Ministerium die Standesvertretung der Mediziner daher auch an ihre Pflichten: »Bis dahin darf ich von der unbedingten Bereitschaft der KVen ausgehen, die ihnen nach der TestV verbindlich zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auch in Zukunft ordnungsgemäß wahrzunehmen«, schreibt BMG-Abteilungsleiter Michael Weller.
Dass das BMG bei den neuen Kontrollpflichten einen Schritt auf die Ärzte zugeht, ist aber sehr wahrscheinlich. Lauterbach kündigte am vergangenen Freitag auf Twitter an: »Mit der KBV und Herrn Gassen sind wir schon in konstruktiven Gesprächen zur Abrechnung der Bürgertests. Die Tests werden bleiben und ab heute korrekt abgerechnet. Die sind nicht sinnfrei sondern helfen, dass Infizierte andere nicht anstecken.«
Mit der KBV und Herrn Gassen sind wir schon in konstruktiven Gesprächen zur Abrechnung der Bürgertests. Die Tests werden bleiben und ab heute korrekt abgerechnet. Die sind nicht sinnfrei sondern helfen, dass Infizierte andere nicht anstecken. https://t.co/hdoEYYd2Qo
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) July 1, 2022
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