BMG: »Die Gematik hat daraus gelernt« |
Der Online-Abgleich mit den Versichertenstammdaten muss funktionieren. Allerdings waren viele Ärzte über Wochen nicht online an die TI-Server angeschlossen und konnten keinen Abgleich vornehmen. / Foto: Fotolia/Kzenon
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland wird bereits durch einige Gesetze, wie beispielsweise das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), umfassend geregelt. Auf der theoretischen Ebene stehen demnach die Voraussetzungen zu vereinfachten und digitalen Kommunikationswegen zwischen Leistungserbringen, Patienten und Krankenkassen. Bei der praktischen, digitalen Anbindung von Arztpraxen, Apotheken, Zahnärzten oder Psychotherapeuten haperte es allerdings in letzter Zeit. Vor allem Ende Mai hatte eine wochenlange Störung der Telematikinfrastruktur (TI) dafür gesorgt, dass Ärzte den Online-Abgleich von Versichertenstammdaten nicht vornehmen konnten.
Nun liegt der PZ eine umfassende Erklärung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Die FDP hatte das BMG zu Umfang, Ursachen und Schlussfolgerungen der zeitweiligen Störung der TI befragt. Die Störung wurde durch einen Konfigurationsfehler ausgelöst, bestätigte das BMG. Konkret betraf der Konfigurationsfehler den sogenannten Vertrauensanker, der für die sichere Verbindung der Konnektoren mit dem zentralen Server der TI notwendig ist. Dies führte dazu, dass einige Konnektoren bis zum Ende des zweiten Quartals, sprich Ende Juni, nicht an den TI-Server online angebunden waren.
Für die Arztpraxen allerdings wird für die Lösung des Problems eine manuelle Anpassung vor Ort benötigt: »Obwohl die Störung in der zentralen Telematikinfrastruktur ausgelöst wurde, war es notwendig, bei den betroffenen Konnektoren eine Aktualisierung der von der Gematik bereitgestellten Vertrauensliste der TI vorzunehmen«, heißt es in der Mitteilung. »Aus Sicherheitsgründen konnte die Behebung des Problems ausschließlich durch das manuelle Einspielen einer sogenannten Vertrauensliste erfolgen«. Das benötigte Update konnte per Fern- oder Vor-Ort-Wartung vorgenommen werden, so das BMG.