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Arzneimittel für neuartige Therapien

Biologische Systeme statt Moleküle

Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicines, ATMP) bilden eine eigenständige Arzneimittelklasse, deren Vertreter sich nicht mehr auf ein einzelnes Molekül zurückführen lassen. Von manchen werden ATMP gar als »living drugs«, also als lebende Arzneimittel bezeichnet.
Theo Dingermann
15.10.2023  08:00 Uhr

Tumorimpfstoffe: nur ein zugelassenes Präparat

Tumorimpfstoffe sind therapeutische Impfstoffe, die zur Behandlung von Krebserkrankungen dienen und eine Immunantwort gegen die Krebszellen vermitteln sollen. Damit unterscheiden sie sich von prophylaktischen Impfstoffen zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Masern oder Grippe (19).

Bisher gibt es nur ein Produkt, das indiese ATMP-Kategorie fällt. Dabei handelt es sich um »Zytokin-aktivierte Killerzellen (CIK-Zellen), frisch oder kryokonserviert, allogen«. Dies sind CD3⁺-CD56-T-Zellen, die zu ≤ 1 × 10⁸ Zellen/kg Körpergewicht in ≤ 100 ml Infusionsdispersion appliziert werden. Das Präparat ist vom PEI in Deutschland im Rahmen einer §4b-Genehmigung (AMG) zugelassen (20). Der Zulassungsinhaber ist der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg.

Das Medikament wird bei Patienten eingesetzt, bei denen nach erfolgter Stammzelltransplantation ein Rezidiv der Leukämie festgestellt wurde (21).

Zugang der Patienten zu ATMP beschleunigen

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass ein fairer und gleicher Zugang zur medizinischen Versorgung in Europa, die in der »Arzneimittelstrategie für Europa« der Kommission gefordert wird (22), gerade für ATMP nicht gegeben ist. Der in allen EU-Mitgliedstaaten gültigen einheitlichen Zulassung für das Inverkehrbringen steht eine länderspezifische Vielfalt an Kosten-Nutzen-Modellen, Erstattungsmodellen und gesetzlichen Vorgaben gegenüber. Die teils wenig überzeugenden Wirksamkeitsnachweise und eine begrenzte Nachbeobachtungszeit nach einmaliger Gabe in Verbindung mit hohen Kosten und das Fehlen innovativer Preisbildungsmodelle werden als Gründe genannt, weshalb ATMP nicht oder nur verzögert erstattet werden.

Tatsächlich scheitert die Verfügbarkeit bestimmter ATMP meist an der Einigung des pharmazeutischen Unternehmens mit den Krankenkassen. Dann geben die Unternehmen die Zulassung für ihre Produkte zurück und verlassen die nationalen Märkte oder den EU-Markt.

Beispiele sind die beiden Gentherapeutika Skysona® und Zytelgo® desUS-amerikanischen Unternehmens Bluebird (23). Skysona® ist das erste Gentherapeutikum zur Behandlung der zerebralen Adrenoleukodystrophie, einer schweren vererbten neurologischen Erkrankung, und Zynteglo® war zur Behandlung einer schweren Beta-Thalassämie zugelassen.

Zu hoffen bleibt, dass der Zugang zu ATMP mit der neuen EU-HTA-Verordnung (HTA: Health Technology Assessment) verbessert wird, die im Jahr 2025 in Kraft treten wird (24). Mit dieser Verordnung wird die Nutzenbewertung von neuen Therapien erstmals auf europäischer Ebene geregelt. Diese erfolgt dann parallel zur europäischen Zulassung. Ziele sind der schnellere Zugang zu neuen Therapien, die Verringerung von Doppelarbeit und die Harmonisierung der klinischen Bewertung.

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