Beratung zu Sonnenschutz |
Ob Lichtschutzfaktor (LSF) oder Sun Protection Factor (SPF) – gemeint ist ein Wert, der den Schutz eines Sonnenschutzmittels vor UV-B-Strahlen beschreibt. Er gibt an, wie lange sich der Eigenschutz der Haut durch die Anwendung des Sonnenschutzmittels maximal verlängern lässt. Dazu wird die Zeit des Eigenschutzes mit dem LSF multipliziert. Ein Beispiel: Bei einer Eigenschutzzeit von 20 Minuten verlängert ein Sonnenschutzmittel mit dem LSF 10 den Sonnenschutz auf maximal 200 Minuten. Die maximale Aufenthaltsdauer in der Sonne sollte bestenfalls nicht komplett ausgeschöpft werden.
Foto: PZ/Pfeifer Quelle: Wiese/BVL
Es wird zwischen Sonnenschutzmitteln mit niedrigem (LSF 6 bis 15), mittlerem (LSF 15 bis 25), hohem (LSF 25 bis 50) und sehr hohem Schutzniveau (LSF über 50) unterschieden. Zum Schutz vor anderen lichtbedingten Hautschäden müssen Sonnenschutzmittel auch vor UV-A-Strahlung schützen. Auf einen »ausgewogenen
UV-A-/UV-B-Schutz« weist das Symbol UVA in einem Kreis hin.
Sonnenschutzmittel wirken über chemische oder physikalische Filtersubstanzen. Diese Filter schützen entweder vor UV-A-Strahlen, UV-B-Strahlen oder – als Breitbandfilter – vor beiden Strahlenarten. Chemische UV-Filter bestehen aus organischen Molekülen. Aufgrund ihrer Struktur nehmen sie energiereiche UV-Strahlung auf und wandeln sie in energieärmere Strahlung und Wärme um. Häufig handelt es sich um Derivate von Campher, Salicylsäure oder Zimtsäure. Beispiele für chemische UV-Filter sind 4-Aminobenzoesäure (PABA) oder Octocrylen.
Physikalische UV-Filter sind anorganische Substanzen wie Titandioxid oder Zinkoxid, die auch als mineralische UV-Filter bezeichnet werden. Sie reflektieren oder streuen das Sonnenlicht, sodass es nicht in tiefere Hautschichten gelangen kann. Die kleinen Teilchen sind auf der Haut sichtbar, was zwar eine gute Auftragskontrolle ermöglicht, einige Anwender jedoch stört. Um den »Weißeffekt« zu vermeiden, enthalten einige Sonnenschutzmittel mineralische Partikel im nanoskaligen Bereich. Um einen breiten UV-Schutz zu gewährleisten, werden in vielen Sonnenschutzpräparaten chemische und physikalische Filtersubstanzen kombiniert. Für UV-Filter existiert eine Positivliste mit Empfehlungen (Anhang VI der Kosmetikverordnung [EG] Nr. 1223/2009).
Bei Kindern sind die Eigenschutzmechanismen der Haut noch nicht vollständig ausgebildet; ihr Eigenschutz beträgt maximal zehn Minuten. Daher sind sie besonders gut vor der Sonne zu schützen. Babys und Kleinkinder sollten der direkten Sonne möglichst gar nicht ausgesetzt werden, ihre Haut sollte stets bedeckt oder beschattet werden. Dies ist bis ins Vorschulalter empfehlenswert. Sollte das nicht möglich oder ausreichend sein, benötigt Kinderhaut immer einen sehr hohen Lichtschutzfaktor. Das BfS empfiehlt für Kinder einen LSF von mindestens 30.