| Daniela Hüttemann |
| 18.08.2026 13:30 Uhr |
An dem Protokoll, das von der regionalen Gesundheitsbehörde genehmigt wurde, sei über ein Jahr lang gearbeitet worden. Orientiert habe man sich dabei an Protokollen, die es Apothekern in Frankreich bereits ermöglichen, Harnwegsinfekte und Mandelentzündungen besser zu versorgen.
Die geschulten Apotheker der betroffenen Regionen können nach der vorgenommenen Ersteinschätzung entweder verschreibungspflichtige Schmerzmittel der Stufe 2 und/oder Antibiotika verordnen oder bei schwerwiegenderen Erkrankungen oder Komplikationen den Patienten an eine Zahnarztpraxis oder ein Krankenhaus verweisen. Das soll keinen Zahnarztbesuch ersetzen, sondern die Erstversorgung verbessern.
»Wir halten uns nicht für Zahnärzte, sondern versuchen einzuschätzen, ob eine Infektion vorliegt, und leiten den Patienten dann weiter«, erklärt Nicolas Verguet vom Apothekerverband Creuse. Oftmals könne der Zahnarzt bei Abszessen zunächst nichts tun – die Person muss ohnehin Antibiotika einnehmen. So könne die Wartezeit auf einen Termin beim Zahnarzt überbrückt werden. Zudem betreffe das Protokoll nur gezielt Apotheken in der Gegend rund um Guéret.
Creuse und Drôme sind nicht die ersten Departements mit entsprechenden Regelungen. Auf der Île d’Oléron im Departement Charente-Maritime im Golf der Gascogne läuft ein solches Protokoll bereits seit Sommer 2023.