| Daniela Hüttemann |
| 18.08.2026 13:30 Uhr |
Die Abgabe von Antibiotika und stärkeren Schmerzmitteln ist nur geschulten Apothekern und nur in bestimmten Regionen Frankreichs erlaubt. Sie erfolgt nach einem festgelegten Protokoll. / © Getty Images/Marc Calleja Lopez
In zwei französischen Departements wird der Zugang zur zahnärztlichen Versorgung immer schwieriger. Daher sollen dort nun ausgewählte Apotheken im Rahmen eines neuen Versorgungsmodells bei bestimmten Beschwerden eine standardisierte Ersteinschätzung vornehmen und geeignete Schmerzmittel und gegebenenfalls Antibiotika nach einem festgelegten Protokoll abgeben können. Die dazu berechtigten Apothekerinnen und Apotheker wurden zuvor von einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin geschult.
Möglich ist dies seit Anfang Juni bei nicht schweren Beschwerden wie einer Entzündung des Zahnmarks (Pulpitis, umgangssprachlich als Zahnnervenentzündung bezeichnet), im Bereich eines Weisheitszahns oder bei Abszessen. Ist ein Antibiotikum nötig, wird als Standardtherapie Amoxicillin verordnet, bei Penicillinallergie auch Clindamycin. Es gibt auch Ausschlusskriterien dafür, wann die Apotheker keine Antibiotika verschreiben dürfen.
Die Teilnahme der Apotheken ist freiwillig. Bislang machen zwölf Apotheken im zentral gelegenen Departement Creuse und 25 im Departement Drôme im Südosten Frankreichs mit. Es gebe einen Mangel an Haus- und Zahnärzten, heißt es in den lokalen Medien für Creuse. Allein im ersten Monat hätten dort bereits 28 Patientinnen und Patienten den neuen Service in Anspruch genommen.
Für seine Apotheke musste Paul Juanna, Inhaber der Apotheke von Saint-Vaury, entsprechende Ausrüstung anschaffen. »Wir haben eine Pinzette, einen kleinen Spiegel, eine Kältespray-Dose und Watte«, erklärte der Apotheker gegenüber dem Nachrichtenportal »Ici«. Die Apotheker dort wollen die verbliebenen (Zahn-)Arztpraxen entlasten und vor allem den Patienten eine Lösung bieten. Laut »France Info« entstand die Initiative aus der Beobachtung eines Apothekers, der mit einer steigenden Zahl von Patienten konfrontiert war, die wegen Zahnschmerzen in die Apotheke kamen.
An dem Protokoll, das von der regionalen Gesundheitsbehörde genehmigt wurde, sei über ein Jahr lang gearbeitet worden. Orientiert habe man sich dabei an Protokollen, die es Apothekern in Frankreich bereits ermöglichen, Harnwegsinfekte und Mandelentzündungen besser zu versorgen.
Die geschulten Apotheker der betroffenen Regionen können nach der vorgenommenen Ersteinschätzung entweder verschreibungspflichtige Schmerzmittel der Stufe 2 und/oder Antibiotika verordnen oder bei schwerwiegenderen Erkrankungen oder Komplikationen den Patienten an eine Zahnarztpraxis oder ein Krankenhaus verweisen. Das soll keinen Zahnarztbesuch ersetzen, sondern die Erstversorgung verbessern.
»Wir halten uns nicht für Zahnärzte, sondern versuchen einzuschätzen, ob eine Infektion vorliegt, und leiten den Patienten dann weiter«, erklärt Nicolas Verguet vom Apothekerverband Creuse. Oftmals könne der Zahnarzt bei Abszessen zunächst nichts tun – die Person muss ohnehin Antibiotika einnehmen. So könne die Wartezeit auf einen Termin beim Zahnarzt überbrückt werden. Zudem betreffe das Protokoll nur gezielt Apotheken in der Gegend rund um Guéret.
Creuse und Drôme sind nicht die ersten Departements mit entsprechenden Regelungen. Auf der Île d’Oléron im Departement Charente-Maritime im Golf der Gascogne läuft ein solches Protokoll bereits seit Sommer 2023.