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ABDA

»Die Umwandlung ist der sinnvollste Weg«

15.12.2015  15:54 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Für ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und seinen Stellvertreter Mathias Arnold ist die Umwandlung der ABDA in einen eingetragenen Verein der einzig sinnvolle Weg, um beim Kauf der neuen Geschäftsstelle einer doppelten Besteuerung aus dem Weg zu gehen. Mit der PZ sprachen sie außerdem über die Chancen auf ein Vergütungsplus und den Frust vieler Apotheker beim Thema E-Health.

PZ: Die ABDA soll in Kürze zum eingetragenen Verein werden. Was ändert sich damit für die Bundesvereinigung?

 

Schmidt: Eingetragene Vereine können als juristische Personen ins Grundbuch eingetragen werden. Die ABDA wird mit der Umwandlung also grundbuchfähig und kann die Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Berliner Heidestraße direkt erwerben, das war unser zen­trales Anliegen.

Ohne diese Grundbuchfähigkeit hätte der Kauf über die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker (VGDA) abgewickelt werden müssen, die das Gebäude dann wiede­rum der ABDA zur alleinigen Verfügung hätte überlassen müssen.

 

Aufgrund einer Besonderheit des deutschen Steuerrechts hätten wir dann aber zweimal Grunderwerbsteuer zahlen müssen – einmal beim Kauf durch die VGDA und einmal bei der Überlassung an die ABDA. Als eingetragener Verein kann die ABDA das Objekt hingegen selbst kaufen und die Doppelbesteuerung vermeiden. Durch die Umwandlung ändert sich an Status und Struktur der Organisation nichts, da die ABDA bereits heute ein Verein ist. Auch der Zweck des Vereins bleibt der gleiche.

 

PZ: Die Entscheidung für die Umwandlung ist einstimmig gefallen. Im Vorfeld gab es allerdings erhebliche Kritik an der Informationspolitik der ABDA. Was ist da unter Umständen schiefgelaufen?

 

Schmidt: Schiefgelaufen ist da nichts, aber der Zeithorizont war knapp. Dafür gab es allerdings Gründe. Nach der Entscheidung der Mitgliederversammlung für die Heidestraße im Sommer haben wir damit begonnen, den Erwerb der Immobilie vorzubereiten. Dabei wurde schnell klar, dass es Probleme geben könnte, wenn die ABDA das Objekt direkt kaufen will. Wir haben daher die Alternative über die VGDA erwogen und ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob wir in diesem Fall doppelte Grunderwerbsteuer zahlen müssten. Erst im November lag das Ergebnis vor, wir haben dann sofort die Mitgliedsorganisationen informiert. Damit gab es nicht viel Zeit bis zur abschließenden Entscheidung im Dezember. Aus unserer Sicht war der Beschluss aber auch inhaltlich nicht so bedeutsam, wie er von einigen Kollegen gesehen wurde. Ich bin froh, dass wir eine sachorientierte Diskussion geführt haben und die Bedenken damit letztlich ausräumen konnten.

 

Arnold: Die Umwandlung in einen eingetragenen Verein ist der sinnvollste Weg für einen geregelten Erwerb der Immobilie, das haben am Ende alle eingesehen. Man darf nicht vergessen, dass es bei der Grunderwerbsteuer um eine erkleckliche Summe geht. Sie doppelt zu entrichten, wäre unsinnig. Es gehört schlicht zum Auftrag der ABDA, mit den Beitragsmitteln verantwortungsvoll umzugehen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

 

PZ: Wie geht es nun weiter nach dem Votum der Mitgliederversammlung?

 

Schmidt: Die Eintragung in das Vereinsregister kann zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Das Registergericht muss die Satzung prüfen und genehmigen. Wenn es für die Eintragung weitere Änderungen an der Satzung einfordert, müssten die Kammern und Verbände erneut zusammenkommen und entscheiden, ob sie diese Vorgaben annehmen oder den Antrag auf Umwandlung stoppen wollen. Im letzteren Fall könnte der Eigentumserwerb dann aber immer noch wie ursprünglich angedacht über die VGDA abgewickelt werden.

 

PZ: Bislang hat der Bau der neuen Geschäftsstelle nicht begonnen. Wie ist dort der aktuelle Stand der Dinge?

 

Schmidt: Die Planung für das Gebiet ist abgeschossen und wir rechnen in nächster Zeit mit der Baugenehmigung. Den ersten Abschnitt des Kaufvertrags werden wir voraussichtlich noch im Dezember unterzeichnen. Wenn der Bau beginnt, wird die erste Zahlung fällig, bis dahin sollte die ABDA grundbuchfähig sein. Auch deshalb drängte die Zeit für eine Entscheidung über die Umwandlung. Bis jetzt ist alles im Zeitplan.

 

PZ: Zum Auftakt der Mitgliederversammlung haben Sie gesagt, 2014 und 2015 seien nicht die schlechtesten Jahre für Apotheker. Dabei sitzt der Frust vieler Apotheker über die Politik der Koalition tief. Können Sie das nachvollziehen?

 

Schmidt: Wir haben in den letzten beiden Jahren ordentliche Zuwächse bei den durchschnittlichen Umsätzen und Vorsteuergewinnen erlebt. Trotzdem kann ich die Enttäuschung von Kollegen verstehen, weil sie höhere Erwartungen an die Politik hatten. In puncto Vergütung haben wir jenseits der Festschreibung des Apothekenabschlags in der jüngsten Vergangenheit nicht viel erreichen können. Dafür waren wir aber beispielsweise beim Entlassmanagement recht erfolgreich.

 

Die klare Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor wird bestätigt und die Rolle der Apotheke in der Versorgung gestärkt. Sobald der Versicherte das Krankenhaus verlässt, gelten die Regeln der Arzneimittelversorgung des ambulanten Bereichs. In Zukunft können Klinikärzte ihren Patienten bei der Entlassung die erforderlichen Arzneimittel nach den bekannten Regeln verschreiben. Aus ordnungspolitischer Sicht war das ein sehr wichtiger Schritt für uns Apotheker.

 

PZ: Mit ihren Honorarforderungen sind die Apotheker zuletzt immer wieder abgeblitzt. Die letzte Chance vor der nächsten Bundestagswahl könnte ein Arzneimittelgesetz sein, das in der ersten Jahreshälfte 2016 abgestimmt werden soll. Wie optimistisch sind Sie, dass darin ein Vergütungsplus für Apotheker verankert sein wird?

Arnold: Grundsätzlich schafft jeder gesundheitspolitische Gesetzgebungsprozess ein Fenster der Gelegenheit. Das gilt auch für die anstehende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Frühjahr verhandelt werden soll. Das Gesetz soll vor allem europäisches Recht mit Blick auf die Vorgaben für klinische Studien in Deutschland verankern. Wir werden auf jeden Fall versuchen, darin unsere Honorarforderungen unterzubringen. Ein inhaltlicher Zusammenhang ist ohnehin da, denn die Arzneimittelpreisverordnung basiert ja auf dem AMG.

 

PZ: Beim Honorar gibt es verschiedene Stellschrauben, an denen die Apotheker Handlungsbedarf sehen. Dazu zählen die Rezepturvergütung, die Betäubungsmittelgebühr und das Fixum. Welche Forderung hat aus Ihrer Sicht am meisten Aussicht auf Erfolg?

 

Arnold: Für die Verbesserung der Rezepturvergütung haben wir Unterstützung aus allen Parteien erfahren. Es ist nicht schlüssig, dass Apotheker lediglich für die Herstellung einer Rezeptur vergütet werden, aber für Abgabe und Beratung kein Honorar erhalten, obwohl Rezepturarzneimittel in der Regel beratungsintensiv sind. Deswegen fordern wir, dass Rezepturen analog zum Fertigarzneimittel mit einem Fixum von 8,35 Euro honoriert werden. Die Mehrkosten für die Krankenkassen sind überschaubar und liegen bei rund 60 Millionen Euro im Jahr.

 

PZ: Aus Sicht der Apotheker ist auch das E-Health-Gesetz eine Enttäuschung. Sie sollen die Medikationspläne auf Wunsch des Patienten lediglich aktualisieren und erhalten dafür noch nicht einmal ein Honorar. Was sagt das über das Ansehen der Apotheker in der Politik aus?

 

Schmidt: Natürlich gab es da Enttäuschung. Ich würde aber nicht so weit gehen, in der Entscheidung der Politik eine bewusste Geringschätzung der Apotheker zu sehen. Die Politik stand vor der Entscheidung, einen Steuerungsmechanismus im Gesundheitssystem umzugestalten. Damit tut sie sich immer schwer. Derzeit übernimmt der Arzt im ambulanten Bereich die alleinige Steuerungsverantwortung, nur er löst Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Es ist schade, dass Apotheker nicht auf Wunsch des Patienten die Initiative zur Erstellung einer Medikationsliste ergreifen können. Aber die Chance auf mehr Beteiligung werden wir in den kommenden Jahren immer wieder bekommen.

 

Arnold: Das sehe ich ganz ähnlich. Spätestens 2017, wenn es um die konkrete Ausgestaltung des elektronischen Medikationsplans geht, wird sich erneut die Frage stellen, wer welche Aufgabe übernimmt. Man darf außerdem nicht vergessen, dass besonders das finanzielle Argument für die Entscheidung der Politik ausschlaggebend war, die papiergebundene Medikationsliste vor allem in die Hände der Ärzte zu legen. Die Gesamtvergütung der Ärzte steigt dadurch ja nicht automatisch, auch wenn es eine Einzelleistungsvergütung für die Erstellung der Liste gibt. Wenn Apotheker eine Medikationsliste erstellen und dafür eine Vergütung erhalten, dann steigen aber die Krankenkassenausgaben, weil wir – zum Glück – kein budgetiertes System haben.

 

Bei der ganzen aktuellen Diskussion um die initiale Erstellung der Liste darf man außerdem nicht vergessen, dass es längerfristig doch um einen ganz anderen, entscheidenderen Punkt geht: Nämlich darum, dass man durch eine konsequente Medikationsanalyse aus der Medikationsliste einen echten Medikationsplan macht. Und diese Aufgabe sehen wir als eine Kernkompetenz des Apothekers. /

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