»Wir sind der zentrale Player« |
05.09.2018 10:22 Uhr |
Von Daniel Rücker, Berlin / Die Arzneimittelverordnung auf Papier macht sich langsam auf den Weg ins Museum. Das E- Rezept nimmt Kontur an, die ABDA will seine Einführung beschleunigen. Gemeinsam mit Projektpartnern will sie zum Jahresende 2019 ein Modellprojekt laufen haben. Im Interview mit der PZ erläutert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Details.
PZ: Die Verordnung auf Papier wird langsam ins Museum verbannt. Warum reicht ein Papierrezept nicht mehr aus, um die Menschen gesund zu machen?
Keine fremden Player: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will das Projekt E-Rezept in den Händen der Apotheker wissen.
Foto: PZ/Wagenzik
Schmidt: Das Papierrezept gehört natürlich zum tradierten Handwerkszeug der Apotheke. Aber heute erwarten nicht nur die Politik und viele Akteure im Gesundheitswesen, sondern auch Patientengruppen, dass die Verordnung auch digital funktionieren muss. Und tatsächlich ist das Papierrezept aus heutiger Sicht ein unnötiger Medienbruch. Der Arzt speichert Medikationsdaten in seinem Praxisverwaltungssystem, druckt aber ein Papierrezept. Die Apotheke verarbeitet das Papierrezept wieder digital. Jetzt geht es darum, auch die Strecke zwischen Arzt und Apotheke digital zu überbrücken. Und zwar sicher, diskriminierungsfrei und praktikabel.
PZ: Gibt es einen konkreten Grund, warum der Schub für das E-Rezept gerade jetzt kommt?
Schmidt: Ausschlaggebend für uns ist, dass wir als Apothekerschaft die Entwicklung nicht nur kritisch kommentieren und begleiten, sondern sie federführend selbst gestalten wollen. Der Umgang mit Arzneimittel und Verordnung ist schließlich unsere Kernkompetenz. Ein Katalysator für unsere Entscheidung war, dass der Deutsche Ärztetag das Fernbehandlungsverbot dem Grunde nach gekippt hat. Ein Teil der Ärzteschaft hat sehr schnell Modellprojekte zur Fernbehandlung etabliert. Und die werfen natürlich die Frage auf, wie man in einer telemedizinischen Umgebung mit der Verordnung von Arzneimitteln umgehen soll. Auch das gesundheitspolitische Umfeld hat die Diskussion beschleunigt.
PZ: Bedeutet dies, dass Gesundheitsminister Jens Spahns öffentliche Sympathie für Fernbehandlungen auch der Startschuss zum E-Rezept war?
Schmidt: Ein beschleunigendes Moment ja, Hauptgrund aber nicht. Der liegt anderswo. Viele Player, auch systemfremde, versuchen mit Projekten und Erlösideen ihr Glück im Gesundheitswesen. Auch das E-Rezept und seine Lenkung haben sie mit im Blick. Für die Apotheke kann das elektronische Rezept Vorteile bringen, aber eben nur, wenn wichtige Bedingungen dabei erfüllt sind: Die Entscheidung, in welche Apotheke das Rezept wandert, muss weiterhin beim Patienten liegen. Es sollen keine »Rezept-Broker« zwischengeschaltet werden, die Rezepte zuweisen und dafür womöglich noch Gebühren abnehmen. Das E-Rezept muss für die Apotheke im Handling praktisch ausgestaltet werden. Diese Bedingungen müssen in jeden Fall umgesetzt werden. Auch deswegen wollen wir den Prozess selbst steuern. Dazu müssen wir diejenigen, die von der Rezeptausstellung bis zur Abrechnung bei der Krankenkasse am Prozess der Arzneimittelverordnung beteiligt sind, mit ins Boot holen. Unsere Idee ist es, dass das E-Rezept alles können muss, was das Papierrezept heute schon kann – keinesfalls weniger, nach Möglichkeit mehr.
PZ: Welche Rolle spielen die Ärzte in Ihrem Konzept?
Schmidt: Ohne die Ärzte kann es nicht gehen. Wir sind ja seit Längerem mit der KBV und der KZBV im Gespräch und haben uns bereits zum Jahresanfang in einen Letter of Intent darauf verständigt, dass und nach welchen Grundsätzen wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben wollen. Patientennutzen und Praktikabilität für den heilberuflichen Alltag sind die Schlüsselkriterien. Dem entspricht auch die Überzeugung, dass Fernbehandlung nur dann sinnvoll sein kann, wenn es auch die Möglichkeit zur elektronischen Verordnung gib. Ich gehe davon aus, dass wir uns bezüglich der operativen Fragen mit den Ärzten einigen werden. Wenn wir uns federführend um das E-Rezept kümmern, können sie sich stärker auf das wichtige Projekt der E-Patientenakte konzentrieren. Beide sind zusammen mit dem E-Medikationsplan die Säulen der Versorgung.
PZ: Wie unterscheidet sich das E-Rezept von der analogen Verordnung?
Schmidt: Das Handling ändert sich etwas. Unser Systemkonzept sieht folgendermaßen aus: Der Arzt erzeugt ein E-Rezept und lädt die Verordnungsdaten auf einen geschützten Server hoch, allerdings ganz ohne personenbezogene Angaben. Vom Server bekommt er einen einmaligen Identifikationscode für die Verordnung, den er dem Patienten in Form eines Schlüssels, zum Beispiel eines QR-Codes, zur Verfügung stellt. Wenn der Patient das möchte, kann er zusätzlich ein Papier bekommen, auf dem die Verordnung steht. Der Patient gibt den Schlüssel dann an seine Apotheke weiter. Der kann den Schlüssel auch an eine Vertrauensperson weitergeben, so wie heute das Rezept.
PZ: Wie ist denn das exakte Prozedere bei der Arzneimittelabgabe in der Apotheke geplant?
Schmidt: Mit dem Schlüssel des Patienten kann der Apotheker die Verordnung beliefern. Er lädt die Datei damit vom Server runter. Wenn er Veränderungen der Verordnungsdaten vornimmt, etwa beim Austausch von Rabattarzneimitteln, erzeugt er dafür einen zweiten Datensatz, den er zusammen mit der unveränderten ärztlichen Verordnung über sein Rechenzentrum zur Abrechnung an die Krankenkassen weiterreicht. Wenn der Patient möchte, kann er von der Apotheke eine Kopie dieses zweiten Dokumentes, wir nennen es E-Dispensierung, bekommen, damit er etwas schwarz auf weiß in Händen hält. Sobald wir den E-Medikationsplan haben, kann alternativ das Präparat dort eingetragen werden.
PZ: Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des E-Rezeptes aus? Wann geht es los?
Schmidt: Grundsätzlich muss klar sein, dass unser Systemkonzept eine beschleunigende Übergangslösung beschreibt, die später im regulären E-Rezept der Telematikinfrastruktur aufgehen soll. Die erste Phase haben wir jetzt abgeschlossen. Der Geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand haben diese Woche gemeinsam mit der Netzgesellschaft deutscher Apotheker das Systemkonzept diskutiert, für gut befunden und auf die Bahn geschickt. Bis zum Jahresende wird es konkretisiert: Wir besprechen mit den anderen Heilberufen beziehungsweise Playern und der Politik weitere Details und erstellen ein Pflichtenheft. Es werden einige Rechtsänderungen vorzunehmen sein. Wir brauchen dazu die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums. 2019 soll die Serverstruktur aufgebaut werden, und zum Jahresende soll mindestens ein Modellprojekt laufen. Gerne können es mehrere sein, wenn zum Beispiel Mitgliedsorganisationen der ABDA das wollen. Diskussionen gibt es vielerorts, manche sind schon recht konkret. Zum Beispiel ist man in Baden-Württemberg ziemlich weit, auch was die Förderung durch das Landessozialministerium angeht. Entscheidend ist aber, dass wir nur Projekte unterstützen, die mit dem Systemkonzept konform gehen, andere nicht. Genauso entscheidend ist es, dass regionale Projekte auch mit einer regionalen Finanzierung unterlegt werden müssen.
PZ: Werden dann schon im Modellbetrieb alle Medikamente über das E- Rezept verordnet und abgerechnet?
Schmidt: Wir versuchen, möglichst viele Versorgungsfälle über das E-Rezept darzustellen. Für die meisten Fertigarzneimittel und auch Rezepturen wird das gehen. Bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, also BTM-Rezepten oder T-Rezepten wird es in der ersten Phase allerdings schwierig sein. Das Ziel ist natürlich, so wenige Sonderfälle wie möglich zu erzeugen. Aber ich erinnere noch mal daran: Wir machen Konzept und Modellbetrieb ja vor allem, um die endgültige Einführung des E-Rezepts in der TI zu beschleunigen. Dort werden dann auch alle Funktionen abgebildet sein.
PZ: Können Sie noch kurz auf den Modellversuch in Baden-Württemberg eingehen?
Schmidt: Es gibt mehrere Modellversuche in Baden-Württemberg. Uns interessiert der, den die Kassenärztliche Vereinigung dort initiiert hat. Hier geht es um die telemedizinische Betreuung von Kassen-Patienten. LAV und LAK sind eng eingebunden, und es gibt die Hoffnung, dass das Land Baden-Württemberg das Vorhaben finanziell unterstützt. Das ist essenziell. Digitale Projekte verschlingen sehr viel Geld. Eine klare Finanzierungsgrundlage ist deshalb unerlässlich (lesen Sie dazu Baden-Württemberg: Eine Million Euro für Modell zu E-Rezept). /
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.