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Mitgliederversammlung

ABDA wird eingetragener Verein

15.12.2015  15:54 Uhr

Von Annette Mende und Stephanie Schersch, Berlin / Die ABDA soll ein eingetragener Verein werden. Dafür haben sich die Kammern und Verbände vergangene Woche im Rahmen der Mitgliederversammlung einstimmig ausgesprochen. Auf diese Weise spart die Bundesvereinigung Millionen beim Kauf des neuen Apothekerhauses in Berlin.

Bereits heute agiert die ABDA als Verein, sie wird jedoch nicht im Vereinsregister von Berlin geführt. Für den geplanten Kauf der Immobilie in der Heidestraße ergibt sich damit ein Problem. Denn als einfacher Verein ist die ABDA nicht grundbuchfähig. Erwirbt sie das neue Haus, würde daher nicht sie selbst zum Eigentümer des Objekts. Vielmehr müssten die 34 Mitgliedsorganisationen in das Grundbuch eingetragen werden. Das gilt jedoch als recht schwieriger und aufwendiger Weg.

 

Doppelte Steuer

 

Ursprünglich war daher eine andere Konstruktion für den Kauf geplant. So sollte die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker (VGDA) das Haus als ABDA-Tochter erwerben und der Bundesvereinigung über einen Treuhändervertrag zur Nutzung überlassen. Der Nachteil dieses Modells lag jedoch schnell auf der Hand: Das Land Berlin würde gleich zweimal Grunderwerbsteuer verlangen: Zunächst von der VGDA beim Kauf der Immobilie und anschließend von der ABDA aufgrund des Treuhändervertrags und der Überlassung. Die Apotheker würde das rund 2 Millionen Euro zusätzlich kosten.

 

Als eingetragener Verein ist die ABDA eine juristische Person und kann selbst Eigentümer der Immobilie werden – die Steuer wird damit nur einmal fällig. Um die doppelte Grunderwerbsteuer zu umgehen, könnte der Kauf des Hauses theoretisch auch ohne Treuhändervertrag über die VGDA abgewickelt werden. Dann müsste die Verwaltungsgesellschaft die Immobilie jedoch an die ABDA zu ortsüblichen Preisen vermieten. Das könnte die Bundesvereinigung rund 1,2 Millionen Euro im Jahr kosten. Hinzu kämen Steuern auf die Mieteinkünfte für die VGDA.

 

Die neue Geschäftsstelle in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs will die ABDA für insgesamt 31,5 Millionen Euro erwerben. Hinzu kommen Erwerbsnebenkosten und Ausgaben für die Innenausstattung des Objekts. Für den Umzug in die Heidestraße hatte die Mitgliederversammlung im Sommer gestimmt. Die Immobilie muss allerdings erst gebaut werden. Frühestens im Jahr 2018 wird die Bundesvereinigung die neuen Räumlichkeiten beziehen.

 

Die Umwandlung der ABDA in einen eingetragenen Verein ändert nichts an den grundsätzlichen Strukturen der Bundesvereinigung. Im Vorfeld der Entscheidung hatte es dennoch heftige Diskussionen gegeben. Kritiker hatten befürchtet, dieser Schritt könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen und etwa neue Vorstandswahlen erforderlich machen. »Diese Bedenken konnten aber in der Debatte alle entkräftet werden«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Umwandlung sei zwar ein rein formaler Akt, aber als solcher wichtig, um finanzielle Nachteile abzuwenden. »Ich freue mich über das einstimmige Votum.«

 

Gericht muss zustimmen

 

Die ABDA will die Eintragung in das Vereinsregister von Berlin nun schnellstmöglich auf den Weg bringen. Zunächst muss das zuständige Registergericht der entsprechend angepassten Satzung der ABDA zustimmen. Bis der Bescheid vorliegt, könnten einige Wochen vergehen. /

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