Welche Arzneimittel zu meiden sind |
13.12.2017 08:43 Uhr |
Von Nicole Schuster / Geringste Mengen Ethanol können bei trockenen Alkoholabhängigen den Suchtkreislauf erneut in Gang setzen. Das ist auch für alkoholhaltige Medikamente relevant. Der Apotheker sollte geeignete Alternativen vorschlagen.
Ethanol wird in der Medikamentenherstellung als Lösungsmittel von Wirk- oder Hilfsstoffen oder aus anderen technologischen Gründen wie zur Konservierung eingesetzt. Zahlreiche Arzneimittel enthalten daher Alkohol. Die Mengen, die ein Patient pro Einzeldosis aufnimmt, sind jedoch gewöhnlich gering. Über die Ernährung führen die meisten Menschen mehr Ethanol zu sich als mit einer Arzneimitteldosis, da Alkohol ein natürlicher Bestandteil von Lebensmitteln wie Apfelsaft, Kefir, Roggenbrot oder Sauerkraut ist. Alkoholhaltige Medikamente wie Säfte oder Tropfen sind daher auch für Kinder in der Regel nicht gefährlich.
Ethanol ist als Lösungsmittel oder zur Konservierung in vielen Arzneimitteln enthalten, oft jedoch nur in geringen Mengen.
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Prüfpflicht des Arztes
Hingegen sind die geringen enthaltenen Mengen für abstinente Alkoholabhängige ein Problem. Patienten mit einem Alkoholabusus und einem erfolgreichen Entzug in der Krankheitsgeschichte dürfen bei völliger Abstinenz keinerlei Alkohol mehr zu sich nehmen. Das muss auch der Arzt bei der Medikamentauswahl berücksichtigen. Gemäß § 8 Abs. 3 der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung muss er daher vor einer Verschreibung prüfen, ob für Personen mit Alkoholkrankheit in der Anamnese geeignete alkoholfreie Alternativen zur Verfügung stehen.
In der Beratung in der Apotheke geht es meistens um freiverkäufliche Präparate. Ist Ethanol enthalten und beträgt der Gehalt in der maximalen Einzelgabe nach der Dosierungsanleitung mindestens 0,05 g, muss das gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung mit einem Warnhinweis deklariert werden. Das gilt auch für Rezepturarzneimittel.
Statt flüssigen Zubereitungen mit Alkohol können etwa Tabletten, alkoholfreie Säfte oder im Fall von Homöopathika Globuli empfohlen werden. Alternativen etwa bei Magen-Darm-Beschwerden, Husten oder Halsschmerzen sind auch Arzneitees.
Zu prüfen ist aber, ob das gewünschte flüssige Präparat zur oralen Anwendung tatsächlich Alkohol enthält. In einigen flüssigen Arzneimitteln, in denen er typischerweise vorhanden ist, wurde der aus technologischen Gründen erforderliche Hilfsstoff im Endprodukt nämlich wieder entfernt. So gibt es beispielsweise Säfte mit Pflanzenextrakt, die frei von Ethanol sind und meistens speziell für Kinder empfohlen sind.
Pulverinhalator statt Dosieraerosol
Auch Arzneimittel, bei denen es auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist, können Alkohol enthalten. Ein Beispiel ist Ethanol in Dosieraerosolen. Früher waren als Treibmittel Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) gebräuchlich. Nach dem Verbot der FCKW wichen Hersteller auf andere Treibmittel aus und nutzen heute als Solvens für die Wirk- und Hilfsstoffe oft Ethanol. Wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte das Apothekenteam Rücksprache mit dem Arzt halten und als geeignete Alternative beispielsweise einen Pulverinhalator oder eine alkoholfreie Zubereitung im Dosieraerosol nahelegen.
Die Hinweise für trockene Alkoholabhängige lassen sich übrigens ebenso für die Beratung von Patienten mit einer Leberfunktionsstörung oder Epilepsie nutzen sowie für Anwender von Morphin- oder Codein-haltigen Präparaten. Auch sie sollten in der Regel die Einnahme alkoholhaltiger Arzneimittel meiden. /